Die Prüfung, ob Versicherungspflicht aufgrund einer selbständigen Tätigkeit vorliegt, ist nicht Gegenstand des Statusfeststellungsverfahrens. Ein Statusfeststellungsverfahren ist in Ihrem Fall also nicht erforderlich.
Senden Sie Nachweise zur Anstellung Ihres Arbeitnehmers sowie über die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts an Ihren Rentenversicherungsträger (sh. Antwort RFn). Als "Antrags"-Vordruck können Sie den V023 verwenden.