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Experten-Antwort

Welcher Antrag bei berufl. Reha?Wer ist zuständig?

von tommy18.04.2011 | 20:40
2095 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bräuchte bitte vorab hier Hilfe. Ich möchte (nach Rücksprache mit meinem Arzt) einen Rehaantrag stellen. Und war einen auf "Umschulung"! Also in ein anderes berufliche Gebiet wie bisher! Fällt auch dies unter "teilhabe am Arbeitsleben"? Also Antrag G100??? Ich bin zur Zeit in AU und Krankengeld und mein Job wurde gekündigt! Zuständig hier Rententräger??? Kann man überhaupt einen solchen Antrag stellen (Umschulung), obwoahl man krankgeschrieben ist? Lt. meinem Arzt wäre ich noch bis zu 5-6h pro Tag arbeitsfähig. Mehr nicht. Ich verstehe das Ganze nicht. Wer ist Zuständig, welcher Antrag etc. Kann mir bitte jemand kurz erklären, wer für mich nun Zuständig ist? Und welchen Antrag ich stellen muß? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Umschulungen gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Um die Zuständigkeit für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen zu können, benötigen wir zuerst die Antragsunterlagen. Hierzu zählen die Vordrucke G100 und G130. Diese sind von Ihnen selbst auszufüllen. Von Ihrem behandelnden Arzt benötigen wir den Vordruck Reha0200.

Bitte senden Sie diese zusammen an die Deutsche Rentenversicherung zurück. Erst nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann die Zuständigkeit geprüft werden.

Inwieweit die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, wird durch unsere ärztliche Abteilung geprüft.

Sollte unsere Zuständigkeit nicht gegeben sein, wird der Antrag dann schnellstmöglich an den zuständigen Rehabilitationsträger z.B. die Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft etc. weitergeleitet.

Vorab ist es sinnvoll telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen um abzuklären, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sozialröchler?am 19.04.2011 | 00:27
Hier werden Sie geholfen: http://www.reha-servicestellen.de/
Nixam 19.04.2011 | 08:15
Hallo Tommy! Sprechen Sie vorher bitte mit Ihrem behandelnden Arzt. Wenn Sie eine Umschulung machen möchten, dann muß Sie Ihr Arzt "rehabilitationsfähig" schreiben. Erst wenn Ihr Arzt das "o.k." gibt, würde ich die Beamtenmühlen den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation mahlen lassen. Vorher besteht keine Aussicht auf Erfolg und Sie erhalten eine Absage. Wenn Sie anschließend wirklich den Antrag stellen müssen, dann nehmen Sie den Vordruck G100 und kreuzen "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Berufliche Rehabilitation" an. Vordrucke G100 und Vordruck G130. Vielleicht stellen Sie aber erstmal einen Antrag auf medizinische Leistungen.... Viele Grüße Nix
Deutsche Rentenversicherung
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