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Experten-Antwort

Welcher Betrag wird zu Grunde gelegt?

von Hannes11.01.2015 | 15:43
1026 Ansichten
4 Antworten
Ein Bekannter von mir, Geb. 05/67 ist Ende Dezember gestorben. Lt. seiner letzten Renteninformation hat er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente von 1.125 EURO und Anspruch auf Altersrente von bisher 780 EURO. Welcher Betrag wird zur Berechnung der Witwenrente berücksichtigt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2015 | 11:36

3 Antworten

Herz1952am 11.01.2015 | 16:39
Hallo Hannes, für die Witwenrente wird die Erwerbsminderungsrente zugrunde gelegt. Für die Höhe der Witwenrente in % bitte "Witwenrente" googeln und die Seite der DRV aufrufen. Oder gleich DRV und dort die "Witwenrente" suchen. Jetzt kommt es noch darauf an, auf welche Mitteilung sich die Erwerbsrente bezieht. Ob vor oder nach dem 1.7.14, denn ab 1.7.14 wird bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet, vorher nur bis zum 60Lj. In diesem Fall wird auf jeden Fall bis zum 62. Lj. hochgerechnet. Auf dem Bescheid bitte nachsehen, dort müsste der Stichtag vermerkt sein. Herz1952
Hannesam 12.01.2015 | 08:46
Letzte Renteninformation war von März 2014
Herz1952am 13.01.2015 | 15:46
Hallo Hannes, Hallo Experte, In Ihrem Fall müsste bei der Witwenrente die EM-Rente neu berechnet werden, nämlich mit Zuerechnungszeit bis 62. LJ. (Fiktiv). Ich selbst habe auch eine EM-Rente auf unbestimmte Dauer seit 2006. Wenn ich jetzt sterben würde (bevor vielleicht wieder ein neues Gesetz greift) würde WR fiktiv auf 62 Lj. hochgerechnet und davon die Witwenrente berechnet. Zwar konnte die Sachbearbeiterin das nicht glauben ("Warum den?"), aber nach Rücksprache mit einem Abteilungsleiter wurde meine Auffassung bestätigt. Zu dieser Zeit fehlte allerdings noch die entsprechende Arbeitsanweisung oder Durchführungsverordnung. Das ist nicht gerade "die Welt", aber eine Witwe ist meistens dankbar für "jeden Euro". Vielleicht kann der Experte noch kurz Stellung nehmen. Danke Herz1952
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