Michael1971 hat mir freundlicherweise die Antwort schon abgegeben.
Ganz einfach gesagt, wenn Ihr Arbeitgeber nicht Insolvenz angemeldet hätte, dann wären bei der Rentenversicherung nur die tatsächlichen Entgelte, d. h. 28.000,00 DM und kein zusätzliches Entgelt berücksichtigt worden.
Durch die Berücksichtigung von 12.300,00 DM (rv-pflichtige Einnahmen während Arbeitslosengeldbezug) und von 15.700,00 DM (anteilig zu berücksichtigendes fiktives Arbeitsentgelt) werden Sie also nicht schlechter gestellt. Hierdurch wird nur indirekt der Insolvenzsachverhalt in Ihrem Versicherungsverlauf dokumentiert.