Hallo Steuerzahler,
wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
durch eine Altersrente abgelöst, ist für die Besteuerung der Altersrente weiterhin der Rentenbeginn
der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit maßgebend. Dies gilt entsprechend auch für andere Renten,
die einer vorhergehenden Rente unmittelbar folgen.
Demzufolge auch für eine volle Erwerbsminderungsrente, die einer teilweisen Erwerbsminderungsrente folgt.