Hallo Maxi,
die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. Wer während dieser Zeit ein Kind erzogen hat, bekommt die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
Diese Kinderberücksichtigungszeiten werden bei den Wartezeiten von 35 und 45 Jahren berücksichtigt, die für verschiedene Rentenarten erfüllt sein müssen.
Im Gegensatz zu den Kindererziehungszeiten werden Kinderberücksichtigungszeiten zwar selbst nicht bewertet, aber können zu einer günstigeren Bewertung weiterer Zeiten und somit indirekt zu einer höheren Rente führen.
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann außerdem die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem geringen Verdienst, z.B. wegen einer Teilzeitbeschäftigung, um bis zu 50 Prozent wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet werden und es werden Entgeltpunkte durch Kinderberücksichtigungszeiten unter anderem auch bei der zeitgleichen Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren gutgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung