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Welches ALG1 nach Aussteuerung?

von helga10.11.2009 | 14:26
1170 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. ich weiß, dass dies wohl nicht das Forum für meine Frage ist. Aber vielleicht kann mir ja doch jemand helfen. Danke!!! Also, ich wurde bereits vor 2 Wochen ausgesteuert. Habe also kein Krankengeldanspruch mehr. Aber dafür noch 11,5 Monate (von 12) ALG1. Ich habe vor 2 Monaten schon mal für 2 Wochen ALG1 bezogen. Damals von meinem Vollzeitjob. Nun arbeite ich Teilzeit. lt. Amt steht mir das höhere ALG1 zu, sollte ich innerhalb von 2 Jahren wieder mal ALG1 benötigen. Nun mein Fall. Mir wurde während der Probezeit des Teilzeitjobes gekündigt. Weil ich wiedermal krank geworden bin. Nach Ablauf der 2 wöchigen Kündiungsfrist bin ich noch krankgeschrieben. Da ich ja kein Krankengeld mehr habe, falle ich ja gleich per Nahtlosigkeitsreglung in ALG1. Frage: Bekomme ich dann schon wieder das ALG1, welches ich ja vor 2 Monaten schon mal für 2 Wochen bezogen habe! Oder erfolgt eine Neuberechnung??? Danke helga

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo helga,

leider können wir von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich keine Anfragen zu diesem Rechtsgebiet beantworten.

3 Antworten

Falsches Forum Teil 2569am 10.11.2009 | 15:17
Fragen zum Anspruch ( Anspruchsdauer/Anspruchshöhe ) von Arbeitlosengeld sind selbstverständlich nicht Sache des Rentenforums.Hierfür reicht ein kurzer Anruf bei der Agentur für Arbeit ( ca 3,9 Cent,bei TelFlatrate sogar kostenlos )
Auskenneram 10.11.2009 | 15:16
Ihr ALG I wird natürlich nach ihrem alten Vollzeitgehalt und nicht nach dem ja erst seit kurzem bezogenem geringerem Teilzeitgehalt berechnet. Das ALG I dürfte jetzt also exakt so hoch sein wie vor 2 Monaten.
birteam 10.11.2009 | 16:51
Die Nahtlosigkeitsregelung trifft zu, wenn bsw. ein Rentenantrag gestellt wird. Sie ist dazu da, um die Zeit nach der Aussteuerung bis zur Entscheidung des Antrages eine nahtlose Einnahme zu gewähren.
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