Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welches Entgelt steht im Versicheuerungsverlauf

von Jonny24.03.2024 | 20:19
844 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Welches Entgelt ist im Versicherungsverlauf unter "Allgemeine Rentenversicherung - Zeiten im Beitrittsgebiet" für die Kalenderjahre 1990 und 1991 aufgeführt? Das seinerzeit tatsächlich erzielte Entgelt oder bereits das mit dem Faktor hochgewertete Entgelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

in den früheren Rentenbescheiden wurde im Versicherungsverlauf die Ost-Entgelte direkt mit dem maßgebenden Umrechnungsfaktor hochgewertet. Dies erfolgt in den aktuellen Rentenbescheiden, welche von den Rentenversicherungsträgern neu gestaltet wurden nicht mehr.

Aktuell werden in der Anlage „Versicherungsverlauf“ nurmehr die Ost-Entgelte ausgewiesen. Zu einer Hochwertung der Verdienste kommt es erst in der Berechnung der Entgeltpunkte, welche aktuell nicht mehr standardmäßig beim Rentenbescheid mit enthalten und somit für die Versicherten nicht mehr erkennbar ist. Bei Bedarf kann diese aber jederzeit beim Rentenversicherungsträger angefragt werden.

 

Sollte es sich allerdings nicht um einen Renten-, sondern einen Feststellungsbescheid handeln, gilt, dass nach § 149 Abs. 5 letzter Satz SGB VI über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten erst bei Feststellung einer Leistung entschieden wird. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Der Wissendeam 24.03.2024 | 20:57
Schnell W°lfgang anrufen. Dann sind Experten unter Experten. :-)
Ultraam 25.03.2024 | 08:45
Kommt drauf an, wie alt der VV ist. Seit einigen Jahren wird nur noch das tatsächliche beitragspflichtige Entgelt dargestellt. Früher wurde die Hochrechnung mit den Werten der Anlage 10 zum SGB VI mit angedruckt. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, dann ist es das tatsächliche Entgelt.
Jonnyam 25.03.2024 | 12:27
Seltsam In meinem Versicherungsverlauf vom 11. Januar 2024 werden im Versicherungsverlauf in der Spalte Entgelt (ohne angedruckte Hochwertungsfaktoren) angezeigt: 01.01.1991-30.04.1991: 10.332,33 DM 01.05.1991-31.12..1991: 9,40,79 DM 01.01.1992-31.12.1992: 14.738,00 DM In der dann übersandten Anlage zur Berechnung der Entgeltpunkte stehen dann (ebenfalls ohne Hochrechnungsfaktoren) diese Beträge 01.01.1991-30.04.1991: 10.332,33 DM 01.05.1991-30.09..1991: 1.291,54 DM 01.10.1991-31.12..1991: 7.749,25 DM 01.01.1992-31.12.1992: 21.212,40 DM Wie ist denn das zu erklären?
Jonnyam 25.03.2024 | 14:13
Nein, es wurde definitiv nur eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet ausgeübt. Deshalb gibt es insgesamt auch nur EP-Ost. Ich vermute eher ein im VV für 1991 falsch eingetragenes (bereits hochgewertetes) Entgelt und die aus Platzgründen fehlende Hochwertung in der Anlage zur EP-Berechnung. Fazit wäre dann: Was im VV steht liegt nicht immer der EP-Berechnung zugrunde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026