Guten Tag,
in den früheren Rentenbescheiden wurde im Versicherungsverlauf die Ost-Entgelte direkt mit dem maßgebenden Umrechnungsfaktor hochgewertet. Dies erfolgt in den aktuellen Rentenbescheiden, welche von den Rentenversicherungsträgern neu gestaltet wurden nicht mehr.
Aktuell werden in der Anlage „Versicherungsverlauf“ nurmehr die Ost-Entgelte ausgewiesen. Zu einer Hochwertung der Verdienste kommt es erst in der Berechnung der Entgeltpunkte, welche aktuell nicht mehr standardmäßig beim Rentenbescheid mit enthalten und somit für die Versicherten nicht mehr erkennbar ist. Bei Bedarf kann diese aber jederzeit beim Rentenversicherungsträger angefragt werden.
Sollte es sich allerdings nicht um einen Renten-, sondern einen Feststellungsbescheid handeln, gilt, dass nach § 149 Abs. 5 letzter Satz SGB VI über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten erst bei Feststellung einer Leistung entschieden wird.