Guten Tag Rainer Ratlos,
Rechtsbehelfe können nur gegen Bescheide eingelegt werden. Sollten Sie mit der Berechnung des Nachzahlungsbetrags oder der Rentenhöhe nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen.
Sie geben an, dass Ihre Nachzahlung zunächst einbehalten wurde. In diesem Zuge wurde die Agentur für Arbeit aufgefordert, einen Erstattungsanspruch geltend zu machen. Bitte warten Sie zunächst das weitere Verfahren ab.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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