Hallo Johann,
nach dem Sie 60 sind, gehe ich davon aus, dass Ihr Geburtsjahr 1965 ist.
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, können im schlimmsten Fall mit 62 und 10,8% Abschlag in Rente gehen.
Es könnte jedoch sein, dass eine volle Erwerbsminderungsrente höher ist.
Am Ende der Reha führen Sie in der Regel ein Entlassungsgespräch mit der Reha-Klinik. Sollten Sie sich nicht arbeitsfähig fühlen, müssen Sie sich nach der Reha unverzüglich weiter krankschreiben lassen. Anschließend vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Beratungsstellen. Dort wird man Ihnen die Renten berechnen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Gute Besserung.
Freundliche Grüße
Alles ist möglich und wie Sie schon selber erkannt haben, funktionierende Glaskugeln hat keiner.
Ziemlich wichtig wird sein, was im Reha-Entlassbericht stehen wird zu Ihrer Leistungsfähigkeit zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes: weniger als 3 Stunden, zwischen 3 und unter 6 Stunden oder 6 Stunden und mehr.
Das ist ein wichtiger, aber natürlich nicht der einzige Baustein bei der Frage, was die DRV dann beschließt.
Sie könnten zwar selber einen EM-Rentenantrag stellen, der würde sicher aber auch esrt bearbeitet, wenn die DRV den Entlassbericht bearbeitet und bewertete hat.
Möglich ist : keine EM-Rente, eine teilweise EM-Rente oder gar keine EM-Rente.
Das müssen Sie abwarten, da hilft nichts.
Und wenn Sie dann mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen (und möglichst gut begründen) und dann noch Klage beim Sozialgericht einreichen.
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