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Experten-Antwort

Welches Szenario nach der Reha ist möglich?

von Johann24.07.2025 | 16:08
503 Ansichten
6 Antworten
Hallo Ich habe eine Frage. Zu mir, ich bin 60, schwerbehindert ( 80%) und gut 8 Monaten krank. Vorher Vollzeitjob seit über 40 Jahren. Mein Arzt hat mir gesagt ich soll in Reha. Dort bin ich auch zur Zeit. Im Fragebogen der DRV für die Reha, hat meine Ärztin geschrieben, das es am besten wäre, mich zu verrenten. Ich hatte ein Erstgespräch am Anfang der Reha mit einem Arzt. Auf den Fragebogen, oder auch auf meine Fragen zur evtl. Verrentung, ist er nicht eingegangen. Dann war ich beim Sozialdienst. Meiner Fragestellung wie es denn nun nach der Reha weitergeht mit oder ohne Rentenbefürwortung, konnte man nichts sagen. Das hier niemand in die Glaskugel sehen kann ist mir klar. Damit ich nicht ganz doof da stehe, möchte ich nachfragen, welche möglichen Szenarien nach der Reha( sind noch 4 Tage) erfolgen können und auf was man sich einstellen muss/ kann. Man hängt da in der Luft. Mein Arzt zu Hause würde sich wundern, wenn ich plötzlich nach der Reha geheilt wäre, oder ist das nach der Reha so üblich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2025 | 07:47

Hallo Johann,

 

nach dem Sie 60 sind, gehe ich davon aus, dass Ihr Geburtsjahr 1965 ist.

 

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, können im schlimmsten Fall mit 62 und 10,8% Abschlag in Rente gehen. 

 

Es könnte jedoch sein, dass eine volle Erwerbsminderungsrente höher ist.

 

Am Ende der Reha führen Sie in der Regel ein Entlassungsgespräch mit der Reha-Klinik. Sollten Sie sich nicht arbeitsfähig fühlen, müssen Sie sich nach der Reha unverzüglich weiter krankschreiben lassen. Anschließend vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Beratungsstellen. Dort wird man Ihnen die Renten berechnen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

 

Gute Besserung.

 

Freundliche Grüße

5 Antworten

Abwartenam 24.07.2025 | 16:22
Alles ist möglich und wie Sie schon selber erkannt haben, funktionierende Glaskugeln hat keiner. Ziemlich wichtig wird sein, was im Reha-Entlassbericht stehen wird zu Ihrer Leistungsfähigkeit zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes: weniger als 3 Stunden, zwischen 3 und unter 6 Stunden oder 6 Stunden und mehr. Das ist ein wichtiger, aber natürlich nicht der einzige Baustein bei der Frage, was die DRV dann beschließt. Sie könnten zwar selber einen EM-Rentenantrag stellen, der würde sicher aber auch esrt bearbeitet, wenn die DRV den Entlassbericht bearbeitet und bewertete hat. Möglich ist : keine EM-Rente, eine teilweise EM-Rente oder gar keine EM-Rente. Das müssen Sie abwarten, da hilft nichts. Und wenn Sie dann mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen (und möglichst gut begründen) und dann noch Klage beim Sozialgericht einreichen.
KSCam 24.07.2025 | 17:28
Und wenn es nicht zur Berentung kommt? Dann haben Sie im Krankheitsfall noch etwa 10 Monate Anspruch auf KG. Oder es ergibt sich eine Arbeitsmöglickeit im Betrieb oder Wiedereingliederung wird versucht. Theoretisch könnten Sie auch maximal 2 JahreALG bekommen weil Sie arbeitslos sind. Und bis das rum ist sind Sie 62 und können bei GdB 80 in Altersrente gehen. All diese Szenarien sollte Ihnen der Sozialdienst der Klinik aufzeigen können, bzw können nach der Reha in der Beratung bei der DRV abgeklopft werden. Passieren kann Ihnen nicht mehr viel.
Ham 24.07.2025 | 19:17
"Mein Arzt hat mir gesagt ich soll in Reha. Dort bin ich auch zur Zeit. Im Fragebogen der DRV für die Reha, hat meine Ärztin geschrieben, das es am besten wäre, mich zu verrenten." Dadurch, dass ihr Arzt-Ärztin Sie in Reha geschickt hat, geht ihr Arzt davon aus, dass ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha möglichst wiederhergestellt wird - das ist der Sinn einer Reha. Von daher passt die Empfehlung, Sie am besten zu verrenten, nicht wirklich dazu
Fliederam 25.07.2025 | 06:08
Grundsätzlich gibt es verschiedene Szenarien: 1. Sie sind nach einer Reha tatsächlich so fit, dass Sie wieder Vollzeit arbeiten gehen können. Das kommt natürlich auch immer darauf an, warum man krank ist und wie gut es einem schon vor der Reha wieder ging, ob das "möglich ist". Grundsätzlich ist es aber das erklärte Ziel einer Reha! 2. In der Reha wird Ihr Leistungsvermögen als gemindert eingeschätzt. --> Die DRV sieht das auch so und Sie bekommen entweder eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. --> Die DRV sieht das nicht so und Sie bekommen keine Erwerbsminderungsrente. 3. Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll arbeiten gehen, aber nicht mehr in Ihrem alten Beruf, dann würde man Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anbieten. Zu 3. muss man sagen, dass in Ihrem Alter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vermutlich eingeschränkt zu betrachten sind (eine Umschulung würde man bspw. wohl nicht mehr bewilligen. Ab 62 könnten Sie zudem die Altersrente für Schwerbehinderte mit Abzügen in Anspruch nehmen.
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