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Experten-Antwort

Weltreise

von Ehepaar27.12.2022 | 09:41
1799 Ansichten
39 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wir, ein Ehepaar aus Norddeutschland gehen in 2023 fast gleichzeitig in Rente. Nun wollen wir unseren gemeinsamen Traum umsetzen und für ~ 1 Jahr, die USA mit einem Wohnmobil bereisen. Wie bitte verhält es sich sodann mit den Rentenzahlungen. Sind diese Zahlungen auf unsere deutsche Bank - Kontoverbindung sichergestellt. Danken schon mal für die netten Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehepaar,

wenn Sie als Rentnerin/Rentner im Ausland leben, hängen die Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlung vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich ändert sich für Sie nichts, wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind, wir überweisen die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl.

Bei einem dauerhaften Umzug während Ihres Rentenbezugs kann es ggf. zu Einschränkungen kommen. Eine Überblick finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html?nn=c29ef28f-8ca5-42fa-934c-44004c078da6

Gerne können Sie die Einzelfragen auch im Rahmen eines Beratungstermins bei der Deutschen Rentenversicherung klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehepaar,

für die rentenrechtliche Beurteilung kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt an. Durch einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt ändert sich dieser grundsätzlich nicht. Neben einer Kontoverbindung benötigt die Deutsche Rentenversicherung aber grundsätzlich auch eine Adresse von Ihnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehepaar,

von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich eine Adresse benötigt, um z. B. Bescheide zustellen zu können. Haben wir keine gültige Adresse, werden Bescheide öffentlich (z. B. durch Aushang am Dienstgebäude) zugestellt.

Welche melderechtlichen Verpflichtungen bestehen oder ob andere Institute eine Adresse benötigen, kann von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantwortet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehepaar,

damit Ihre Rentenzahlung auch während Ihrer Reise weiter geleistet werden kann, ist eine Adresse, unter der Sie erreicht werden können, unabdingbar. Denn: Sollte Post der Deutschen Rentenversicherung "unzustellbar" sein, laufen Sie Gefahr, dass die Rentenzahlung eingestellt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einer Person Ihres Vertrauens eine Zustellvollmacht zu erteilen und diese Ihrem Rentenversicherungsträger zukommen zu lassen.

Zusätzlich sollten Sie Ihre Reisepläne dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, z. B. im Rahmen des anstehenden Rentenverfahrens, mitteilen und das Verfahren, die Rentenzahlung während der Reise betreffend, abstimmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

35 Antworten

Ehepaaram 27.12.2022 | 13:35
Danke – Nachfrage bitte: Wenn wir jedoch unseren Wohnsitz / Mietwohnung vor Antritt unsere Reise in der – BRD – aufgeben – ( dadurch würden die monatlichen Mietzahlungen für uns entfallen ) eine Niederlassung im Ausland ist nicht geplant – und erst nach unserer Rückkehr einen neuen Wohnsitz anmelden.
Ehepaaram 27.12.2022 | 14:19
Warum bitte wird von uns eine Adresse benötigt. Das verstehen wir nicht. Wenn wir unseren derzeitigen Wohnsitz in der – BRD - wie bereits angedeutet aufgeben um die Mietzahlungen zu sparen und uns erst einen neuen Wohnsitz in Deutschland nach unserer Auslandsreise suchen. In unserem Wohnmobil in den dann – USA – haben wir keinen Wohnsitz. Wir pendeln von Bundesstaat zu Bundesstaat. Unsere deutsche Bankverbindung allerdings bleibt bestehen.
Frage zum besseren Verständnisam 27.12.2022 | 14:32
Braucht das Kreditinstitut nicht auch eine Anschrift, wenn Sie ein Konto dort (weiter) führen möchten? Also haben Sie vor, irgendwo eine Adresse zu hinterlegen, unter der Sie postalisch erreichbar sind?
KSCam 27.12.2022 | 15:03
Dann melden Sie sich doch melderechtlich ganz einfach bei einem Ihrer Kinder (oder bei einer Oma) an - dann sparen Sie auch die Miete. (und Ihr Name sollte dann natürlich auch am Briefkasten stehen...) Und klären bitte auch mit der Krankenkasse Ihren KV Schutz für die Zeit der Weltreise.
Ehepaaram 27.12.2022 | 15:44
Warum bitte? Wir melden uns ja nicht aus Deutschland ab. Allerdings haben wir ein Konto bei einer Direktbank in Deutschland welche keinen Wohnsitznachweis oder Adresse benötigt. Wird alles online abgewickelt, auch wenn notwendig, die Korrespondenzen. Hier sollen dann wenn alles in trockenen Tücher ( Rentenbescheide ) auch unsere Rentenzahlungen auflaufen. Das mit der Post wollten wir über einen Post - Nachsendeservice hin zu einer Bekannten regeln. Wir sind jetzt recht verunsichert, insbesondere betr. d. Antworten / Experte. Wird grundsätzlich eine Adresse benötigt – oder genügt hier dann der Nachsendeservice an die Bekannte – und insbesondere, ist die durchgehende Zahlung unserer Renten währen der Auslandsreise gesichert.
Achimam 27.12.2022 | 15:58
Zitat von Ehepaar anzeigenausblenden
Wenn Sie sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, geht die Rentenversicherung von einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland aus, siehe Antwort des Experten.
Ehepaaram 27.12.2022 | 16:18
Ja, das wissen wir mit dem halben Jahr oder den sechs Monaten. Jedoch haben wir Einschränkungen oder Abzüge bzw. Kürzungen unserer Renten nach den 6 Monaten nicht zu befürchten. Daher bitte nochmals die Frage : Wir sind jetzt recht verunsichert, insbesondere betr. d. Antworten / Experte. Wird grundsätzlich eine Adresse benötigt – oder genügt hier dann der Nachsendeservice an die Bekannte – und insbesondere, ist die durchgehende Zahlung unserer Renten währen der Auslandsreise gesichert.
???am 27.12.2022 | 16:39
1 Jahr Weltreise ist bei der DRV nicht vorstellbar. Keine Adresse zu haben, schon gar nicht!
Achimam 27.12.2022 | 16:48
Laut Broschüre der DRV Ba-Wü heißt es, die DRV braucht IMMER eine Adresse,sonst kommt die Rente nicht zur Auszahlung. Das scheint zumindest im Inland zu gelten. Zwecks Auslandsaufenthalt empfiehlt der Experte ja eine persönliche Beratung, was wohl auch angebracht wäre.
ich denke.am 27.12.2022 | 16:37
Hallo. Kannst ja mal versuchen Dich abzumelden ohne neuen Wohnsitz. In Deutschland ist Meldepflicht da kannst Du nicht so einfach legal untertauchen.
Dubiosam 27.12.2022 | 17:10
Eine Weltreise von einem Jahr ist finanziell möglich, eine Meldeadresse aber nicht? Wo geht denn Ihre zu erwartenden Post hin? Sehr dubios, dass Sie keine Meldeadresse angeben wollen.
KSCam 27.12.2022 | 17:54
...wahrscheinlich gehts hier wieder mal ums Prinzip und nicht darum einen Kompromiss zu finden...es wäre ja sooo einfach wenn man nicht unbedingt seinen Dickkopf durchsetzen muss...
Mikeam 27.12.2022 | 19:11
Und was meinen Sie, ob Deutschland auf seine Steuern verzichtet? Der Steuerbescheid muss auch irgendwo hingeschickt werden. Um eine Steuererklärung kommen sie auch nicht da drumrum.
W°lfgangam 27.12.2022 | 19:13
Zusammengefasst: in D leben, gerne nehmen wir bequem alle Vorteile des Sozial- und Rechtsstaats mit. Sich aus D dauerhaft/mehr als vorübergehend, entfernen - da pfeifen wir doch mal eben auf die etwaigen Repressalien aus allen (rechtlichen) Ecken dazu <- auch wenn hilfreiche Hinweise zu den nachgehend aufgetretenen/weiteren Fragen (kam wohl ein Aha-Effekt ;-)) sehr zielführend sind. Bequemer kann man doch - ohne Bemühen eines Rechtsanwalts - nicht eine Lageeinschätzung erhalten! ...aber liebes @Ehepaar: macht's mal/fahrt los, und fragt nicht zu viel ;-) Gruß w.
Sprichwortam 27.12.2022 | 19:21
Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!
KSCam 27.12.2022 | 21:19
Dann melden Sie sich doch melderechtlich ganz einfach bei einem Ihrer Kinder (oder bei einer Oma) an - dann sparen Sie auch die Miete.
Ich will es nur nebenbei mal erwähnen, dass das nicht legal ist.
...aber auch nicht illegaler als sich nirgens zu melden...
Ehepaaram 28.12.2022 | 07:37
Wir fahren ja nicht ohne Vorbereitung ins Ausland oder einfach so in,s Blaue. Der Moloch – Meldegesetze – der zig tausende von Beamten und Angestellten in Brot und Arbeit hält, ist uns sehr wohl bekannt. – Melli - ..aber auch nicht illegaler als sich nirgens zu melden... Es ist mitnichten illegal, sich Nirgends zu melden. Erst wenn ein Wohnsitz genommen wird, ist auch eine Anmeldung fällig. Illegal ist es nur, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und den einschl. Behörden nicht gemeldet wird. – Dubios - Sehr dubios, dass Sie keine Meldeadresse angeben wollen. Was bitte ist daran dubios: Es gibt nach unserem Auszug aus der jetzigen Wohnung keine Meldeadresse mehr, derweil keine neue Wohnung bis zu unserer Rückkehr aus den – USA – genommen bzw. angemietet wird. – ich denke - Kannst ja mal versuchen Dich abzumelden ohne neuen Wohnsitz. In Deutschland ist Meldepflicht da kannst Du nicht so einfach legal untertauchen. Siehe Melli - – W°lfgang - in D leben, gerne nehmen wir bequem alle Vorteile des Sozial- und Rechtsstaats mit. Leider sind im Behördendeutsch alle Leistungen, die von einer gesetzlichen Sozialversicherung - Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Grundsicherungsleistungen......oder einem Grundsicherungsamt gezahlt werden, Sozialleistungen. Fasst man den Begriff hin zur Rente jedoch etwas enger – so orientiert sich diese Leistung an den Beiträgen, die man für diese Leistung bezahlt hat. Nicht umsonst heißt es ja ( Renten – VERSICHERUNG ). Aber unsere Fragen bezogen sich nicht auf das – Melderecht – sondern auf die Rentenzahlung. Daher nochmals: Wir sind jetzt recht verunsichert, insbesondere betr. d. Antworten / Experte. Wird grundsätzlich eine Adresse benötigt – oder genügt hier dann der Nachsendeservice an die Bekannte – und insbesondere, ist die durchgehende Zahlung unserer Renten währen der Auslandsreise gesichert. Wenn hier kein Experte eine schlüssige der Sache dienliche Antwort geben kann – dann nützt uns auch keine – DRV – Beratungsstelle.
Tippam 28.12.2022 | 08:34
Da die Renten vom Postrentenservice ausgezahlt werden, sollten Sie Ihre Anfrage auch dort stellen und nicht hier im Forum unnütz weiter auf eine Ihnen passende und dazu noch unverbindliche Antwort warten. Hier die Kontaktdaten: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/kontakt.html
Feliam 28.12.2022 | 07:55
Machen Sie doch nicht alles komplizierter, als es ist. Offensichtlich haben Sie ja Bekannte, die Ihre Post bekommen sollen. Also teilen Sie der DRV mit, dass für die Zeit vom...bis... aller Schriftverkehr an xyz gesendet werden soll und fertig ist. Natürlich müssen Sie sich dann mit xyz abstimmen, wie Sie an die Informationen kommen, aber das sollte in Zeiten der weltweiten Vernetzung kein Problem sein.
Ehepaaram 28.12.2022 | 09:38
Wir erwarten keine – unverbindliche – Antwort. Sondern wenn möglich eine – verbindliche. Auch verkomplizieren wir das Ganze nicht. Was ist an dieser Fragestellung: ,,,, oder genügt hier dann der Nachsendeservice an die Bekannte – und insbesondere, ist die durchgehende Zahlung unserer Renten währen der Auslandsreise gesichert ,,,, kompliziert. Uns würde ein ( JA ) oder ( NEIN ) - Experte/in – genügen. Aber augenscheinlich ist das sehr dünnes Eis – oder es fehlt eine klare gesetzliche Regelung bzw. Verordnung. Es wird kein – RE – mehr erwartet. Es sei denn, eine Expertenantwort.
Abschlägeam 28.12.2022 | 10:09
bin kein 'DRV-Experte' - der ja im Übrigen schon geantwortet hatte... Bei der Forderung nach 'postalischer Erreichbarkeit' steht in erster Linie wohl im Vordergrund, dass bei jemanden, der 'nirgendwo' gemeldet ist, auch nicht überprüft werden kann, ob er überhaupt noch lebt und dann eine evtl. unberechtigt bezahlte Rente auch schwer (oder gar nicht) rückforderbar ist. Da aber insbesondere die Bundesregierung verstärkt auf Digitalisierung setzt und auch die Rentenversicherung dabei mit 'im Boot' ist, sollte es aber doch möglich sein, auch im Falle einer Weltreise, bei der es also keine 'bestimmte' Auslandsadresse gibt, dieses Problem zu lösen. Über die Möglichkeit mit elektronischen Personalausweis sich bei der DRV zu registrieren und zu kommunizieren, können Sie sich hier informieren. https://www.personalausweisportal.de/SiteGlobals/Forms/Webs/PA/s… Geben Sie als Suchbegriff 'Rentenversicherung' ein. Zusätzlich sollten Sie aber dennoch auch abklären, dass dies dann die Rentenzahlung auch tatsächlich 'sichert'. Dies erfahren Sie verbindlich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung bzw. beim Postrentenservice. Bzw. direkt bei den Ansprechpartnern bei der Bundesregierung, die Sie ebenfalls auf der o.a. Seite finden. Eine schöne und erlebnisreiche Reisezeit und alles Gute!
Ehepaaram 28.12.2022 | 11:07
–- Abschläge Ja danke, das haben wir auch bei Goooooogle gefunden. Wer ständig im Ausland lebt ( aus der – BRD – abgemeldet ) muss 1 x im Jahr eine Lebensbescheinigung an die – DRV – oder den Post Rentenservice schicken. Das ist augenscheinlich weniger diffizil als wie als Weltreisende ( Urlauber ) unterwegs zu sein. Gefunden haben wir, das diese Bescheinigungen immer im Juni / Juli eines jeden Jahres verschickt werden. Jedoch, wenn dieser Rentner / Rentnerin im Januar eines Kalenderjahres verstirbt – sagen wir in ( Papua-Neuguinea ) wird doch locker die Rente bis einschl. Juni / Juli oder gar August munter weiter bezahlt. Sollte der oder die Rentnerin noch zufällig mit einem / einer Papua verheiratet sein – es soll auch Mumien geben die noch am Fenster sitzen. Kommen Sie gut rüber in,s - 2023
Steffam 28.12.2022 | 11:37
Also hier war doch vor kurzen der Fall, das jemand eine postalische Adresse hatte aber trotzdem keine Rente mehr bekam. Also ich würde mich dort mal bei einem Anwalt ganz genau informieren. Bevor man alles anleiert und dann die Rente erstmal zurückbehalten wird weil irgendwas vermutet wird.
Mikeam 28.12.2022 | 12:04
Zitat von Fuerte Fan anzeigenausblenden
Beschränke Steuerpflicht, wird richtig teuer. Die Weltreise wird ein Spaß.
Ihnen wurde schon 1000 mal gesagt, dass es keine Rentenkürzung gibt bei einem EU Land. Und die Steuererklärung müssen Sie nach wie vor in Deutschland machen, da haben Sie leider Pech gehabt und bekommen keinen GrundFreibetrag
Fuerte Fanam 28.12.2022 | 11:44
Sehr interessant, ein ähnlich gelagerter Fall wie der Meine. Hat man eigentlich bei der DRV vergessen, wer Ihnen Ihr Gehalt bezahlt? Das geht von unseren Rentenbeiträgen ab. Wie kann man es nur wagen so mit den Beitragszahlern umzugehen. Sie gar verunglimpfen und sie einer Starftat zu beschuldigen? Geht es noch? Sie sind Dienstleister. Ohne uns Beitragszahler würden Sie beruflich keine Existenz haben. Wir zahlen unsere Beiträge länger als 40 Jahre und was bekommen wir raus? Alles und wirklich alles geht heute online. Verstecken Sie sich nicht hinter Ihrer Unkenntnis und Unfähigkeit nur weil Sie nicht wollen, daß es an die Öffentlichkeit gelangt: Es gibt nach den 6 Monaten eine Kürzung der Rente. Und darüber haben Sie umfangreich aufzuklären. Ansonsten erfüllt ein Expertenforum nicht seine Berechtigung. Nicht das erste Mal, daß persönliche Angriffe und Beleidugungen gestartet werden. Wer glaubt Ihr seid IHr denn?Und was meinen Sie, ob Deutschland auf seine Steuern verzichtet? Der Steuerbescheid muss auch irgendwo hingeschickt werden. Um eine Steuererklärung kommen sie auch nicht da drumrum.
Beschränke Steuerpflicht, wird richtig teuer. Die Weltreise wird ein Spaß.
Weberam 28.12.2022 | 12:18
Hallo, wenn ich es mir nicht leisten kann meine Miete weiterlaufen zu lassen, dann würde ich lieber Zuhause bleiben. Dann muss die Finanzdecke ja extrem gering sein. Bei der Reise darf dann ja auch nichts passieren z.B. das irgendwelche höheren Kosten wie Krankheit, Unfall etc. direkt vorgelegt werden müssen. Außerdem jetzt schon viel Spaß bei der Suche nach einer neuen Wohnung nach der Rückkehr! Neue Mietverträge sind stets teurer als ein alter und das wird nicht besser werden. Zudem scheinen Sie ernsthaft zu glauben, dass Sie in einem offenen Forum eine rechtsverbindliche Antwort bekommen könnten. Also wenn so Ihre Reisevorbereitung läuft...
Abschlägeam 28.12.2022 | 12:21
Zitat von Mike anzeigenausblenden
... Ihnen wurde schon 1000 mal gesagt, dass es keine Rentenkürzung gibt bei einem EU Land. Und die Steuererklärung müssen Sie nach wie vor in Deutschland machen, da haben Sie leider Pech gehabt und bekommen keinen GrundFreibetrag
@Mike: Sie sollten sich besser erst einmal selbst informieren: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wieviel/w…
Abschlägeam 28.12.2022 | 13:14
Leider ist dies aber auch keine Auskunft darüber, ob denn mit einem 'elektronischen Postfach', wie es ja bei einem registrierten online-Zugang (mit Personalausweis z.B.) möglich ist, die Post als 'zustellbar' gilt. Hier müsste dann eigentlich auch für die DRV §9 OZG gelten... Und auf den Infoseiten der DRV zum registrierten online-Zugang steht nichts gegenteiliges... Aber wenn die DRV sich dazu nicht äußern kann, kann es ja vielleicht das Auswärtige Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepae…
Dann viel Glückam 28.12.2022 | 13:23
Dazu scheint das fragestellende Ehepaar nicht in der Lage oder nicht Willens zu sein. Die scheinen ja nicht mal zu kapieren, dass in einem Forum nie eine verbindliche Antwort erfolgt. Bei der Unwissenheit, Sturheit und Ignoranz bleibt nur viel Glück für die Weltreise zu wünschen. Die beiden werden es brauchen.
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