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Experten-Antwort

Weniger Abzüge durch Arbeitslosigkeit ?

von Rentner in Spe31.10.2020 | 18:16
99 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin im Juli 58 geboren und habe somit meinen normalen Renteneintritt am 1.7.2024.(66 J.) Da ich die Voraussetzungen für die 35-Jahre-Regelung erfülle, kann ich theoretisch im nächsten Jahr am 1.7.21 ( mit 63) mit 3x12x0,3 = 10,8 % Abzüge in Rente gehen. Meine Frage: Kann ich zum 1.7.21 in die Arbeitslosigkeit gehen (durch Kündigung durch AG oder mit 3 Monate Sperre bei eigener Kündigung) , 2 Jahre ALG1 beziehen und dann am 1.7.23 mit 12x0,3 = 3,6% Abzüge in Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner in Spe,

die Berechnungen scheinen in Abhängigkeit Ihres Jahrgangs und dem Vorliegen der 35jährigen Wartezeit korrekt.

In Ergänzung der Anmerkungen von "Siehe hier",

könnte bei einem Beratungsgespräch (ggf. auch über das kostenlose Servicetelefon) durch Heranziehen/Abgleichen Ihres individuellen Versicherungsverlauf geprüft werden, ob es ggf. weitere Faktoren zu bedenken gilt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 31.10.2020 | 20:09
Nur, wenn Sie am 01.07. geboren sind, ansonsten beginnt Ihre Rente erst ab 01.08. Beachten Sie, dass Sie, falls Sie eine dreimonatige Sperre bekommen, diese 'Lücke' noch füllen sollten. Entweder durch freiwillige Beiträge oder durch einen sozialversicherungspflichtigen Minijob. Dies würde dann nicht nur Ihre vorgezogene Rente auch noch minimal erhöhen, sondern kann sich auch noch positiv auf die Gesamtbewertungszeiten auswirken. Dies aber können Ihnen andere User besser erklären bzw. lassen Sie sich noch bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten.
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