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Experten-Antwort

Weniger Rente, als jetzt auf Rentenbescheid

von Rosi07.04.2026 | 12:58
406 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich arbeite seit 27 Jahren in vollzeit, und habe lt. Rentenbescheid eine bislang erreichte Rentenanwarrschaft vom xy Rente erreicht. Wenn ich jetzt in teilzeit bis zur altersrente gehe, sinkt doch dieser Rentenwert? Oder bekomme ich diese Rente sicher, auch wenn ich an jetzt weniger in die Rente Kasse einzahle? Und wenn ich statt in teilzeit, in eine teilerwerbsminderungsrente gehe? Gibt es auf dem rentenbescheid keine rentenhöhe, wo man sieht, wieviel man bereits sicher an Rente hat, falls man ab jetzt weniger einzahlt oder in EMR kommt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi,

 

in der jährlichen Renteninformation sind mehrere Rentenbeträge aufgeführt. 

 

Unter der Überschrift "Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente" wird Ihre Altersrente aus den "bislang erreichten Rentenanwartschaften" errechnet. Das ist die Rente, die Sie bisher erreicht haben bzw. die Rente, die sich ergibt, wenn Sie zukünftig keine Beiträge mehr zahlen. Eine garantierte Rente ist das allerdings nicht, da zukünftige Rechtsänderungen oder Änderungen in Ihrem Versicherungskonto Auswirkungen auf die Rentenberechnung haben können. Die Renteninformation ist daher immer unverbindlich. 

 

Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, hat dies Auswirkungen auf die Höhe der späteren Altersrente, da sich bei einer Rente wegen Erwerbsminderung Abschläge (bis zu 10,8 %) ergeben können, die in die spätere Altersrente übernommen werden. Dies muss individuell berechnet werden und kann in einer Renteninformation nicht dargestellt werden. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Kein Wunschkonzertam 07.04.2026 | 13:13
Sie bringen hier ein paar Begriffe durcheinander. Die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte pro Jahr ergibt sich aus der jeweiligen Höhe Ihrer Rentenbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Beiträge zusammen). Wenn Sie in Zukunft weniger Rentenbeiträge bezahlen, bekommen Sie logischerweise auch weniger Entgeltpunkte. Dadurch wird Ihre spätere Altersrente dann natürlich niedriger ausfallen, als wenn Sie Vollzeit weitergearbeitet hätten. Im Jahr 2026 bekommt man für einen Rentenbeitrag von 9.661,58 Euro genau 1,0000 Entgeltpunkte. Damit können Sie also leicht selber ausrechnen, wieviele Entgeltpunkte Sie bekommen (einfachstes Dreisatzrechnen bekommen Sie bestimmt hin). Und dann fragen Sie : "Und wenn ich statt in teilzeit, in eine teilerwerbsminderungsrente gehe?" Ihnen ist aber schon klar, dass nicht SIE bestimmen, wann oder ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen? Eine EM-Rente ist kein Wusch-Dir-was. Eine solche Rente muss man beantragen , und dann untersucht die DRV sehr genau, ob das bewilligt wird oder nicht. Falls ja, dann bekommt man für die noch fehlenden Jahre bis zur jeweiligs gültigen Regelaltersgrenze eine Zurechnungszeit, also zusätzliche Entgeltpunkte, die die EM-Rente erhöhen. Meist fallen dann noch 10,8 Prozent Abschlag an (wenn man zum REntenbeginn noch nicht deutlich über 60 Jahre alt ist. Wie hoch diese EM-REnte wäre, können Sie jedes Jahr in Ihrer Renteninformation zum angegebenen Stichtag nachlesen.
Uweam 07.04.2026 | 13:25
Der mittlere Betrag ist ihre Rente, die sie bisher erreicht haben. Diese wurde aus Punkten ermittelt. Und diese Punkte bleiben, auch wenn sie sich jetzt aufs Sofa legen bis sie 67 sind und nichts mehr tun
Anonymam 07.04.2026 | 15:28
Hallo, Sie dürfen nicht nur die Zahlen anschauen, sondern müssen auch den dazugehörigen Text verstehen. In dem Text steht explizit, dass sich der Betrag noch aufgrund von Abschlägen, Krankenkassenbeiträgen etc. sich reduzieren kann. Man muss sich nur die Mühe machen und alle lesen (wollen). Ferner steht auch drin, dass man gerne - nach Terminvereinbarung - für eine individuelle Beratung zur Verfügung steht.
abcam 07.04.2026 | 16:40
-> persönlicher Beratungstermin die Renteninfo erklären lassen. Da steht alles drin (außer zur Erwerbsminderungsrente). Das eine ist die Höhe einer Rente, die sie heute bekämen, wenn schon alle Voraussetzungen vorliegen würden. Das zweite ist die zu erwartende Rente, wenn sie den Rest der Jahre den Durchschnitt der letzten 5 Jahre einzahlen. Ihre bisher erreichten Rentenpunkte behalten sie natürlich. Die Höhe der künftigen Rente kann/wird sich ändern, z.B. weil bis dahin der Wert der Rentenpunkte steigen wird, mit dem bei Antragstellung gerechnet wird.
Timam 07.04.2026 | 17:37
Wenn aber ab da teilzeit satt vorher vollzeit gearbeitet wird, kommen doch schon noch Punkte dazu, was dann auch die rentenhöhe erhöht? Oder wie wird das berücksichtigt?
Uweam 07.04.2026 | 18:04
Dann kommen eben weniger Punkte dazu, als bisher prognostiziert. Und die Prognose ist der dritte Betrag, den erreichen Sie dann auf jeden Fall nicht mehr
Oh Mannam 07.04.2026 | 18:27
Sie scheinen ja nur sehr wenig zu verstehen. Da ist ein anonymes Forum eher ungeeignet. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin bei der Rentenversicherung oder einem ehrenamtlichen Versichertenberater in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/A-und-…
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