Hallo Rosi,
in der jährlichen Renteninformation sind mehrere Rentenbeträge aufgeführt.
Unter der Überschrift "Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente" wird Ihre Altersrente aus den "bislang erreichten Rentenanwartschaften" errechnet. Das ist die Rente, die Sie bisher erreicht haben bzw. die Rente, die sich ergibt, wenn Sie zukünftig keine Beiträge mehr zahlen. Eine garantierte Rente ist das allerdings nicht, da zukünftige Rechtsänderungen oder Änderungen in Ihrem Versicherungskonto Auswirkungen auf die Rentenberechnung haben können. Die Renteninformation ist daher immer unverbindlich.
Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, hat dies Auswirkungen auf die Höhe der späteren Altersrente, da sich bei einer Rente wegen Erwerbsminderung Abschläge (bis zu 10,8 %) ergeben können, die in die spätere Altersrente übernommen werden. Dies muss individuell berechnet werden und kann in einer Renteninformation nicht dargestellt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung