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Experten-Antwort

Weniger Unterhalt bei Zugewinn nach der Scheidung

von Nanni24.07.2024 | 10:00
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9 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 3 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente und bin seit einem Jahr geschieden. Jetzt läuft der Zugewinn. Ich erhalte aus 2 Altersvorsorgen von meinem Ex-Mann einen Anteil /Zugewinn nach 38 Jahren Ehe. Er erhält ebenfalls aus meiner Altersvorsorge einen Ausgleich jedoch eine geringeren. Jetzt soll durch die neue Berechnung der Zugewinn vom Unterhalt abgezogen werden. Dadurch verbessert sich meine Lage ja nicht und mir bleiben nach Abzug von meiner laufenden Kosten nur noch 180 Euro übrig. Das ist für mich kein Zugewinn, da es mir nicht besser dadurch geht. Stimmt das? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nanni,

 

das klingt, als ob die Berechnung des Zugewinns und dessen Einfluß auf den Unterhalt für Sie etwas verwirrend ist. Grundsätzlich kann der Zugewinn, der während der Ehe erzielt wurde, bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle spielen. Wenn der Unterhalt vom Zugewinn abgezogen wird, kann dies tatsächlich dazu führen, dass Ihnen weniger Unterhalt bleibt.

Es ist wichtig zu wissen, dass die genaue Berechnung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. den individuellen Einkommensverhältnissen und den gesetzlichen Regelungen.

 

Es wäre ratsam  hier bei einem Fachanwalt für Familienrecht oder auch auf die Unterstützung bei Trennung und Scheidung spezialisierte Beratungsstellen Rechtsrat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Berechnungen korrekt und fair sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

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8 Antworten

BLam 24.07.2024 | 10:20
Wo steht denn geschrieben, dass Sie beim Zugewinnausgleich Reibach machen müssen? Sie haben mehr bekommen als abgegeben. Wenden Sie sich an Ihren Rechtsbeistand, die Rentenversicherung ist hier nicht der richtige Ansprechpartner!
Falsche Baustelleam 24.07.2024 | 10:22
Das müssen Sie Ihren Scheidungsanwalt fragen. Die DRV geht das nicht an. Nur weil sich "Ihre Lage nicht verbessert", heißt das noch lange nicht, dass hier ein rechtlicher Fehler vorliegt.
Hanniam 24.07.2024 | 11:20
Liebe Zwillingsschwester, das geht die DRV nicht an und wird auch dem EX relativ egal sein.
Du meine Güteam 24.07.2024 | 11:38
Gehen Sie doch einfach arbeiten, wie jeder normale Mensch auch und verlassen sich nicht auf die Kohle von ihren Ex-Mann, dann verbessert sich ihre finanzielle Lage von ganz alleine.
Meine Güte!am 24.07.2024 | 12:19
Sie haben ja gar keinen blassen Schimmer und wenden sich auch noch an ein nicht zuständiges Forum!🤦‍♂️
Nanniam 24.07.2024 | 12:20
Meinen sie eine volle Erwerbsminderungrente bekommt man einfach so?!?! …liebend gerne würde ich arbeiten gehen, jedoch habe ich leider 3 Krebserkrankungen und Folgeerkrankungen daraus. Danke für ihre empathievolle Anmerkung.
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