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Experten-Antwort

Weniger Witwenrente ab Dezember 2025?

von Witwe10.12.2025 | 15:12
406 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, ich beziehe seit Anfang 2025 eine große Witwenrente nach Altrecht und bekam den Zuschlag von 7,5% in voller Höhe (ca. 100€) bis einschließlich 11/2025 zusätzlich ausbezahlt. Nun erfolgte die "Umrechnung in persönliche Entgeltpunkte ab 12/25" und ich bekomme dadurch lt. Rentenbescheid ab Dezember ca. 40€ netto weniger Witwenrente. Ist dies rechtlich, sowie rechnerisch richtig? Ich glaube, die Antwort wird viele Witwen/Witwer interessieren, die dieser Tage ihren Bescheid bekamen bzw. noch bekommen werden... Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.12.2025 | 15:43

Hintergrund hierfür ist, dass für den Zuschlag ab Dezember 2025 eine andere Rechtsgrundlage und damit ein anderes Berechnungsverfahren maßgebend ist. Während der bis Ende November 2025 gezahlte Rentenzuschlag auf Basis des Rentenbetrags berechnet wurde, wird der Zuschlag ab Dezember 2025 auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Deshalb wird der Zuschlag ab Dezember 2025 nicht mehr gesondert gezahlt, sondern in die Rente integriert.

Diese Stufe startet ab 1. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist eine andere Rechtsgrundlage (§ 307i statt § 307j des Sechsten Sozialgesetzbuches – SGB VI) und damit ein anderes Berechnungsverfahren maßgebend. Der Zuschlag wird dann aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet und in einem Betrag mit der Rente ausgezahlt. Die Rentenversicherung berechnet die Rente automatisch neu. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag stellen.

Alle Berechtigten erhalten ab Oktober 2025 einen Bescheid mit Informationen darüber, wie hoch ihre Rente ab 1. Dezember 2025 inklusive des Zuschlags sein wird.

Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent von den persönlichen Entgeltpunkten, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Liegt der maßgebende Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen.

7 Antworten

Baxam 10.12.2025 | 15:27
Ja, haben schon einige hier berichtet. Der Zuschlag war halt prozentual, jetzt geht es nach den persönlichen Entgeltpunkten.
Jens am 10.12.2025 | 15:28
Das wird schon richtig sein. Wer soll Ihnen das in anonymen Forum sagen? Wenn Sie das genau wissen wollen, müssen Sie Ihren Sachbearbeiter anrufen oder versuchen, die beiliegende Berechnung zu verstehen.
Noraam 10.12.2025 | 15:34
Bax schrieb

Ja, haben schon einige hier berichtet. Der Zuschlag war halt prozentual, jetzt geht es nach den persönlichen Entgeltpunkten.

Abzüglich eines mit Sicherheit erhöhten Zusatzbeitrages , der beim pauschalen Zuschlag noch keine Berücksichtigung fand. 40 € weniger sind allerdings ziemlich viel, vielleicht erfolgte jetzt auch eine Einkommensanrechnung die zufälligerweise noch nicht erfolgte. Ich hab gestern einen Bescheid gesehen, da war die Dezember-Rente 500 € weniger. Es fehlten alle Rentenpunkte Ost
Erst denken, dann fragen.am 10.12.2025 | 16:53
Mit etwas Nachdenken wendet man sich mit derart individuellen Fragen an eine Stelle, die auch Einsicht in Ihre Unterlagen hat. In einem anonymen Forum kann nur geraten werden. Eigentlich logisch, oder?
RentenSepp am 10.12.2025 | 21:48
Nora schrieb

Abzüglich eines mit Sicherheit erhöhten Zusatzbeitrages , der beim pauschalen Zuschlag noch keine Berücksichtigung fand. 40 € weniger sind allerdings ziemlich viel, vielleicht erfolgte jetzt auch eine Einkommensanrechnung die zufälligerweise noch nicht erfolgte.

Ich hab gestern einen Bescheid gesehen, da war die Dezember-Rente 500 € weniger. Es fehlten alle Rentenpunkte Ost

Der Zuschlag wurde pauschal aus der Nettorente 7/24 errechnet und 7/25 mit 3,74% angepasst. Die Einkommensanrechnung 7/25 bleibt daher beim Zuschlag bisher aussen vor. Das ist ab 1.12.25 nicht mehr so, da für komplette Rente jetzt der Anrechnung unterworfen ist. Das wurde für die Hilfslösung billigend in Kauf genommen. Bezüglich der EP (Ost) gibt es diese seit 7/24 offiziell nicht mehr, bitte die bisherigen EP und EP(Ost) addieren, sollte maschinell gehen, manche Fälle mussten manuell neu berechnet werden. Aber EP (Ost) werden zurecht nicht mehr aufgeführt - jedoch sollte die Summe stimmen
Praxisam 11.12.2025 | 06:57
Hätte die DRV es technisch hinbekommen, den Entgeltpunktezuschlag schon ab 07/2024 als Rentenbestandteil zu zahlen (wie es ursprünglich vorgesehen war), dann hätte auch die Anrechnung auf die Witwenrente schon damals stattgefunden. So sind Sie für die letzten 17 Monate sozusagen bevorteilt worden. Dieses Privileg ist nun zu Ende.
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