Hallo Sibel,
wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, erhalten Kinder Waisenrenten. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Dafür muss der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein oder bis zum Tod eine Rente bezogen haben.
Anspruch auf eine Waisenrente haben:
leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden
Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.
Es sollte demnach eine Rentenantragstellung erfolgen, wenn dieser Sachverhalt vorliegt.
Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen und abwarten.
Gibt Altersrente, wenn du vorher lange genug gearbeitet hast.
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