Hallo Ilse,
die Dauer des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig; wie weit der Stand des Verfahrens ist, kann allerdings nicht von der Deutschen Rentenversicherung beurteilt werden.
Dazu empfiehlt es sich, direkt bei Gericht nachzufragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung