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Experten-Antwort

Wenn Minijob zum Midijob wird bei AMR

von Tim23.06.2025 | 05:19
287 Ansichten
33 Antworten
Guten Tag. Vorab: Ich erbitte mir (vor Rücksprache mit DRV) hier von Experten und netten hilfsbereiten Menschen (bitte bekannte Neider hier nicht schreiben!) vorab Infos über mein Problem. Anschl. spreche ich mit der DRV und meinen Steuerberater. Problem: Ich habe neben meiner Arbeitsmarktrente einen kleinen Minijob (2 Tage je 2,5h), welcher von der DRV und Arzt genehmigt ist. Soweit kein Problem damit. Aber: Ich sollte lt. meinem AG nun statt 2 Tage, an 5 Tagen diesen kleinen Minijob machen, da mein Kollege in Rente geht. Und ich könnte dann die ganze Woche diesen Minijob machen. Arbeitszeit ist im Rahmen mit je 2,5h. Aber!!! Dadurch erhöht sich mein Gehalt, und übersteigt die Minijobgrenze! Aktuell im Monat ca. 500e Brutto. Nun ca. 1250 Brutto. Also Midijob! Sozialversicherungspflichtig (soweit habe ich mich hier schon informiert). Doch mein Arzt hat überhaupt nichts dagegen. Fördert sogar meinen Gesundheitszustand, da ich dann mehr unter Leuten bin. Arbeitszeit passt ja mit je 2,5h täglich. Aber das Gehalt ist dann für Minijob zu hoch! Frage: Ich würde dann also ca. 1000e netto pro mtl. verdienen (statt bisher 400e) Wird meine AMR dann um 50% gekürzt? Aktuell Netto 1400e. Also in Zukunft noch ca. 700e plus die 1000e Midijob? Oder um wieviel wird meine AMR gekürzt? 50% wäre schon arg. Gibt es 25% Kürzungen? Mir geht es nur um ungefähre Angaben, und den Ablauf. Selbst wenn ich durch die Kürzung der AMR plus Midijob weniger in Summe habe, möchte ich lieber mehr in Arbeit sein. Die Arbeit ist für mein Handicap ideal mit 2,5h und leichter Tätigkeit. Mehr geht weder bei mir, noch bei dieser Beschäftigung. Möchte ich auch nicht. Sonst schadet das der körperlichen Gesundheit . Über Antworten bin ich Dankbar. Alle Angaben habe ich aufgeführt. So könnte man doch grob sagen, um wieviel meine AMR gekürzt wird bzw. welche Möglichkeiten es gibt, dass ich keine Probleme bekomme. An alle Neider hier: Sie verunsichern und verpesten dieses Forum seit Jahren. Ihre Neid-und Hassantworten können Sie sich sparen. Das hilft Ihnen nicht! Dankeschön

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.06.2025 | 07:04

Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht weiter, solange Sie täglich weniger als 3 Stunden erwerbstätig sind. Sie erhalten diese Rente in voller Höhe, wenn Sie mit Ihrem Bruttoverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von derzeit 19.661,25 Euro einhalten. Diese Hinzuverdienstgrenze erhöht sich zum 01.01. eines jeden Jahres.

Experten-Antwortam 23.06.2025 | 12:39

Zur Klarstellung:

Eine Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage kommt nur bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden täglich zur Anwendung. Hat der Berechtigte einen leistungsgerechten Teilzeitarbeitsplatz, entfällt der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung und es kommt ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.
Da Sie nach Ihren Angaben eine Erwerbstätigkeit im Umfang von unter 3 Stunden täglich ausüben, liegt ein Arbeitsplatz vor, der unter Ihrem Leistungsvermögen ausgeübt wird. Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage besteht daher weiter, zumal auch der von Ihnen angegebene Verdienst im Verhältnis zur Arbeitszeit plausibel erscheint. Die Hinzuverdienstgrenzen gemäß § 96a SGB VI sind zu beachten (2025 jährlich 19.661,25 Euro). Dies ist auch in der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisung der Rentenversicherungsträger (https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html lim Abschnitt 10) klar geregelt.

31 Antworten

Na jaam 23.06.2025 | 06:34
Hallo Tim, eigentlich haben Sie sich die Antwort auf Ihre Frage ja schon selbst gegeben. Denn - was ist die sogenannten AMR = Arbeitsmarktrente - die prinzipiell immer nur befristet gewährt wird? Eine Teilerwerbsminderungsrente (befristet oder unbefristet), welche durch den (krankheitsbedingt...) "verschlossenen Arbeitsmarkt" zu einer "vollen" EMR sozusagen aufgestockt wird. Nun scheint es also so zu sein dass Sie die Möglichkeit haben, Ihren Minijob auszuweiten zu einem Teilzeitjob (ob es sich dann nur um einen Midijob oder einen ganz normalen Teilzeit-Job handeln wird lassen wir einmal dahingestellt). Jedenfalls ist es Fakt, dass dadurch der Arbeitsmarkt für Sie eben nicht mehr verschlossenen sein wird mit dem Resultat, dass Sie sich von Ihrer AMR werden verabschieden müssen. Ergo - weiterhin werden Sie Ihre Teilerwerbsminderungsrente erhalten (also 50 % Ihrer AMR...); hier gibt es nur entweder / oder. So etwas wie eine nur 25%ige "Reduzierung" ist sozialrechtlich nicht vorgesehen.
Mikeam 23.06.2025 | 06:57
Vielleicht lesen Sie mal bitte hier in dem juristischen Dokument die Randziffer 54 Wer einen Teilzeit- Arbeitsplatz innehat, der mehr als geringfügige Beschäftigung ist, hat keinen Anspruch auf Arbeitsmarktrente. Geringfügig ist NUR ein Minijob. https://www.juris.de/jportal/cms/remote_media/media/jurisde/pdf/…
Olafam 23.06.2025 | 07:26
Experte/in schrieb

Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht weiter, solange Sie täglich weniger als 3 Stunden erwerbstätig sind. Sie erhalten diese Rente in voller Höhe, wenn Sie mit Ihrem Bruttoverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von derzeit 19.661,25 Euro einhalten. Diese Hinzuverdienstgrenze erhöht sich zum 01.01. eines jeden Jahres.

Leider ist diese Experten Antwort falsch. Es tut mir leid, wenn sie sich danach richten und bei der Weiterbewilligung ihrer Arbeitsmarktrente verlieren. Drucken Sie sich diesen Thread aus und nehmen Sie ihn mit zum Gericht, wenn sie dagegen klagen wollen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird Ihnen dann jedoch erhalten bleiben.
Uweam 23.06.2025 | 07:28
Bitte lassen Sie sich das schriftliche okay ihrer persönlichen Sachbearbeitung geben. Nur dann sind sie auf der sicheren Seite. Die Experten Antwort stimmt auch meines Erachtens nicht.
Falsche Antwort der Experten?am 23.06.2025 | 07:29
Experte/in schrieb

Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht weiter, solange Sie täglich weniger als 3 Stunden erwerbstätig sind. Sie erhalten diese Rente in voller Höhe, wenn Sie mit Ihrem Bruttoverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von derzeit 19.661,25 Euro einhalten. Diese Hinzuverdienstgrenze erhöht sich zum 01.01. eines jeden Jahres.

Merkwürdige Antwort. Bei andewren gleichlautendenFragen wurde von den DRV-Experten erklärt, dass die Arbeistsmarkt-Rente wegfällt, sobald man mehr verdient als bei einem Minijob erlaubt, also auch bei einem Midijob, der zum Beispiel nur an 2 Stunden pro Tag ausgeübt wird, weil dieser Midijob mit Sozialabgabendann bereits als Teilzeit-Job gilt. Was also ist jetzt richtig? Beides gemeinsam kann nicht stimmen!
Mikeam 23.06.2025 | 07:36
Falsche Antwort der Experten? schrieb

Merkwürdige Antwort.

Bei andewren gleichlautendenFragen wurde von den DRV-Experten erklärt, dass die Arbeistsmarkt-Rente wegfällt, sobald man mehr verdient als bei einem Minijob erlaubt, also auch bei einem Midijob, der zum Beispiel nur an 2 Stunden pro Tag ausgeübt wird, weil dieser Midijob mit Sozialabgabendann bereits als Teilzeit-Job gilt.

Was also ist jetzt richtig? Beides gemeinsam kann nicht stimmen!

Ich habe mehrere Briefe für meine Klienten vorliegen, in denen die DRV schreibt, dass sie die Arbeitsmarktrente nur weiterzahlen, wenn der jenige seine seinen 2 Stunden Midi-Job auf einen Minijob reduziert. Ansonsten würde nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt. Es passiert immer beim Weiterbewilligungantrag. Anscheinend wird da dann genau geguckt. Meine Klienten gehen dann teilweise nur noch eine halbe Stunde arbeiten, weil sie einen sehr guten Bruttolohn haben, aber die Arbeitsmarktrente nicht verlieren wollen.
Maximiliane am 23.06.2025 | 09:22
Wenn es mit einem Midijob klappt, dann geht es auch mit einer Teilzeitstelle. Also Vorwärts und nicht die Solidargemeinschaft schröpfen
Na jaam 23.06.2025 | 10:37
Experte/in schrieb

Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht weiter, solange Sie täglich weniger als 3 Stunden erwerbstätig sind. Sie erhalten diese Rente in voller Höhe, wenn Sie mit Ihrem Bruttoverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von derzeit 19.661,25 Euro einhalten. Diese Hinzuverdienstgrenze erhöht sich zum 01.01. eines jeden Jahres.

Liebe Experten, Ihre Antwort an Tim ist definitiv falsch. Prinzipiell ist - bei einer "normalen" vollen Erwerbsminderungsrente - Ihre Antwort zwar korrekt. Aber : es handelt sich eben NICHT um eine RENTE WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG, sondern um den "Sonderfall" AMR / ARBEITSMARKTRENTE!!! Bitte stellen Sie dies dem Fragesteller gegenüber richtig!
robam 23.06.2025 | 10:44
Maximiliane schrieb

Wenn es mit einem Midijob klappt, dann geht es auch mit einer Teilzeitstelle. Also Vorwärts und nicht die Solidargemeinschaft schröpfen

Falsch Neider! wer lesen kann ist klar im Vorteil! Der User arbeitet 5 Tage je 2,5h. Das hat mit teilteitjob nichts zu tun! Sie verpesten mal wieder das forum. Wir können nichts, dass sie keine EMR AMR TEMR erhalten. Das hat sicher einen Grund bei ihnen.
Kam 23.06.2025 | 11:33
rob schrieb

Falsch Neider!

wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Der User arbeitet 5 Tage je 2,5h. Das hat mit teilteitjob nichts zu tun!

Sie verpesten mal wieder das forum.

Wir können nichts, dass sie keine EMR AMR TEMR erhalten. Das hat sicher einen Grund bei ihnen.

Er hat einen sehr engen Bekannten, der bedauerlicherweise an Krebs erkrankt ist und in einer Reha als teilweise erwerbsgemindert eingeschätzt wurde. Die DRV sah es aber anders und hat dem Rentenbegehren nicht stattgegeben. Nun ist das ganze mittlerweile vor der Sozialgerichtsbarkeit anhängig. Und seit dem geht hier das Genüller von Herrn @Maximiliane, erst unter anderen Aliasnamen, dann eingeschossen auf alle, die "Max" hießen, weil er schierig auf dessen halbe Rente mit Zuverdienst war und dann kriegten alle ihr Fett weg, die "Max" hießen, obwohl sie gar nicht derjenige waren und in Anlehnung daran hat er sich"@Maximiliane "genannt. Das ist die Geschichte von diesem Gagarsch hier!
Mikeam 23.06.2025 | 15:07
Mike schrieb

Aha, dann ziehe ich es mit allen Mandanten vor Gericht, die 2 Stunden einen Midijob ausüben und denen die Rente aus dem Grund aberkannt wurde. Anscheinend macht jeder Regionalträger der DRV, was er lustig ist.

Zitiere das letzte mir vorliegende Schreiben der DRV wie schon im Rentenbescheid vom ….. , entfällt Ihr Anspruch auf volle Erwerbsminderung, wenn Sie Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin ausüben, auch wenn die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten wird. Eine Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat hingegen keine Auswirkungen auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Timam 23.06.2025 | 15:19
Experte/in schrieb
Vielen Dank für die Antwort. Genauso ist es bei mir!. Ich arbeite nachweislich seit 4 Jahren an 2 Tagen je 2,5h pro Woche als minijob. Dieser ist der DRV gemeldet und jährlich durch ein Formular über den AG bestätigt worden. Nun würde ich 5 Tage je 2,5h diese gleiche Tätigkeit ausüben. Nur zu einem höheren Gehalt natürlich, da die gesamt Arbeitsstunden ja auch höher ist. Und statt ca. 400e minijob mtl. würde ich dann ca. 1000e netto nach Abzug Sozialversicherung als midijob bekommen. Frage : Das ist doch dann ein midijob? Oder minijob bis zur erlaubten zuberdienst Grenze? Vielen Dank
Mikeam 23.06.2025 | 15:25
Tim schrieb

Vielen Dank für die Antwort.

Genauso ist es bei mir!.

Ich arbeite nachweislich seit 4 Jahren an 2 Tagen je 2,5h pro Woche als minijob.

Dieser ist der DRV gemeldet und jährlich durch ein Formular über den AG bestätigt worden.

Nun würde ich 5 Tage je 2,5h diese gleiche Tätigkeit ausüben. Nur zu einem höheren Gehalt natürlich, da die gesamt Arbeitsstunden ja auch höher ist.

Und statt ca. 400e minijob mtl. würde ich dann ca. 1000e netto nach Abzug Sozialversicherung als midijob bekommen.

Frage :

Das ist doch dann ein midijob? Oder minijob bis zur erlaubten zuberdienst Grenze?

Vielen Dank

Sie sehen doch, dass die Experten sich auch nicht einig sind wenn sie sich etwas durchs Forum scrollen. Die hier antworten sind teilweise auch Berater der DRV auch wenn sie nicht als Experten gekennzeichnet sind. Ich rate Ihnen dringend ihr Vorhaben mit ihrer persönlichen Sachbearbeitung abzusprechen. Nur dann haben sie Sicherheit. Sobald sie über 556 € verdienen ist es ein Midijob.
Timam 23.06.2025 | 16:17
Mike schrieb

Sie sehen doch, dass die Experten sich auch nicht einig sind wenn sie sich etwas durchs Forum scrollen. Die hier antworten sind teilweise auch Berater der DRV auch wenn sie nicht als Experten gekennzeichnet sind. Ich rate Ihnen dringend ihr Vorhaben mit ihrer persönlichen Sachbearbeitung abzusprechen. Nur dann haben sie Sicherheit. Sobald sie über 556 € verdienen ist es ein Midijob.

Mike, mein Freund. Die Expertenantwort ist doch eindeutig! Stunden werden eingehalten. Also AMR! Zuberdienst wird eingehalten! Also wie bisher AMR als volle EMR plus dieser Midijob. Steuern zahle ich natürlich gerne. Für mich also klar geregelt. Passt
Fozziam 23.06.2025 | 18:31
Mike schrieb

Aha, dann ziehe ich es mit allen Mandanten vor Gericht, die 2 Stunden einen Midijob ausüben und denen die Rente aus dem Grund aberkannt wurde. Anscheinend macht jeder Regionalträger der DRV, was er lustig ist.

Das können sie und sie werden Erfolg haben. Die Rechtslage ist eindeutig: wenn sie täglich unter 3 Stunden arbeiten dürfen Sie ihre Arbeitsmarktrente behalten. Der Hinzuverdienst ist anzurechnen, soweit er die Grenze überschreitet.
Maximiliane am 24.06.2025 | 04:34
rob schrieb

Falsch Neider!

wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Der User arbeitet 5 Tage je 2,5h. Das hat mit teilteitjob nichts zu tun!

Sie verpesten mal wieder das forum.

Wir können nichts, dass sie keine EMR AMR TEMR erhalten. Das hat sicher einen Grund bei ihnen.

Um eine AMR zu erhalten bzw eine EMR geht es den Betroffenen ja " sooo schlecht " , dass er auf keinen Fall arbeiten kann bzw. das er auf dem Arbeitsmarkt keine seiner Beeinträchtigung geeignete Arbeit gibt. Kaum ist die Rente durch gibt es plötzlich auch Arbeit. Schon komisch. Der Arbeitsmarkt ist nicht verschlossen. Die AMR gehört abgeschafft. Punkt.
Maximiliane am 24.06.2025 | 04:34
Anti-Maximiliane schrieb

Wen interessiert hier schon Dein überflüssiges Geschwafel?

Kopp zu , stalkende Hohlbirne
Maximiliane am 24.06.2025 | 04:46
K schrieb

Er hat einen sehr engen Bekannten, der bedauerlicherweise an Krebs erkrankt ist und in einer Reha als teilweise erwerbsgemindert eingeschätzt wurde. Die DRV sah es aber anders und hat dem Rentenbegehren nicht stattgegeben. Nun ist das ganze mittlerweile vor der Sozialgerichtsbarkeit anhängig. Und seit dem geht hier das Genüller von Herrn @Maximiliane, erst unter anderen Aliasnamen, dann eingeschossen auf alle, die "Max" hießen, weil er schierig auf dessen halbe Rente mit Zuverdienst war und dann kriegten alle ihr Fett weg, die "Max" hießen, obwohl sie gar nicht derjenige waren und in Anlehnung daran hat er sich"@Maximiliane "genannt. Das ist die Geschichte von diesem Gagarsch hier!

Mein Gott, K alias Anti ...lass Deine geistige Diarhoe und hör auf zu stalken. Selbst Du Hohlbirne dürftest Wissen wie raffiniert manche vorgehen um den Staat bzw.die Rentenversicherung zu schröpfen. Und davon gibt es nicht wenige. Und die ehrlichen, denen die Versicherungsleistungen zustehen würden bleiben auf der Strecke. Oder wie nennst Du das, wenn ein 30jähriger an Darmkrebs erkrankter mit Stomabeutel tgl.5 Stunden arbeiten geht , weil mehr nicht geht, und von der DRV keine Leistung erhält und ein nur an Migräne leidenter die volle Rente erhält und sich seines Lebens freut, schwere Bierkästen in die 4 Etage schleppt und sich täglich die Kante gibt. Unglaublich so was. Man öffnet mit der AMR der Sozialschmarotzerei Tor und Tür
Maximiliane am 24.06.2025 | 04:53
Tim schrieb

Mike, mein Freund.

Die Expertenantwort ist doch eindeutig!

Stunden werden eingehalten. Also AMR!

Zuberdienst wird eingehalten!

Also wie bisher AMR als volle EMR plus dieser Midijob. Steuern zahle ich natürlich gerne.

Für mich also klar geregelt.

Passt

Seit 4 Jahren liegen Sie der Solidargemeinschaft auf der Tasche. Nun sollen es noch 600 Euro mehr sein, was Sie verdienen. Dann schaffen Sie auch 6 und mehr Stunden. Gehen Sie endlich arbeiten und schröpfen Sie nicht die Solidargemeinschaft, die ehrlichen, die ihre Rente mit finanzieren. Pfui Schämen Sie sich
Timam 24.06.2025 | 14:22
Danke an das Experten Team. Jetzt bin ich beruhigt. Schön, dass Erwerbsgeminderte etwas zur Arbeitswelt beitragen dürfen, ohne dass gesetz. Steine und teilweise angstmacherei hier, dies blockieren. 5 Tage die Woche eine leichte Tätigkeit von 2 bis 2,5h täglich sind zu packen. Und das bei einem fairen Stundenlohn von 15e. Selbst wenn ich nun statt minijob einen midijob habe, zahle ich gerne Sozialversicherungsbeiträge und unterstütze auch noch die Allgemeinheit. Ich bin sehr froh
Timam 25.06.2025 | 08:41
Maximiliane schrieb

Unterstütze die Allgemeinheit? Der Witz des Jahrhunderts. Sie schröpfen die Allgemeinheit zu aller erst mal. Unglaublich solche Aussagen

Neid zerstört sie langsam. Gehen sie lieber etwas arbeiten, damit unterstützen die die Allgemeinheit. Hier stänkern bringt niemanden etwas. Ich bin froh, dass ich mit meiner kleiner Arbeitsstelle der Allgemeinheit etwas zurück gehen kann. Könnte mich ja auch auf die faule Haut wie sie legen. Da ist es nur lieber, unter netten Menschen zu sein. Und meine AMR stocke ich auch noch selbst auf. Also win win für Alle. Ich bin glücklich
Timam 26.06.2025 | 08:21
Maximiliane schrieb

Seit 4 Jahren liegen Sie der Solidargemeinschaft auf der Tasche. Nun sollen es noch 600 Euro mehr sein, was Sie verdienen. Dann schaffen Sie auch 6 und mehr Stunden. Gehen Sie endlich arbeiten und schröpfen Sie nicht die Solidargemeinschaft, die ehrlichen, die ihre Rente mit finanzieren. Pfui Schämen Sie sich

Maxi mein Freund. Habe das ok vom DRV. Alles bestens. Die unterstützen mich sogar, dass ich das mache. Dient der Gesundheit, der Allgemeinheit und mir. Toll. Nicht wahr. Wünsche dir noch viel Freude hier im Forum. Deine Kommentare spornen eher an, als sich einschüchtern zu lassen. Du bewirkst also das Gegenteil was Du möchtest. LOL.
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