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Experten-Antwort

Wer übernimmt den finanziellen Rahmen

von Dennydenilson 11.08.2025 | 17:33
253 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich bin seid Juli 23 AU und seid November 24 ausgesteuert. Bekomme von der Agentur für Arbeit mein finanziellen Ausgleich. Bin zur Zeit in der Reha, Prognose sieht nach "arbeitsfähig" aus. Mein Facharzt meinte, das ich noch "arbeitsunfähig" weiterhin bin. Nun meine Frage, Wessen Aussage bzw Gesundheitzustand ist maßgeblich und wer kommt weiterhin für meinen finanziellen Rahmen auf? Meine Rentenbeginn wäre Dezember 2026.... Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.08.2025 | 06:18

Hallo Dennydenilson,

 

grundsätzlich hat jeder Sozialleistungsträger eigene ärztliche/medizinische Dienststellen, die Entscheidungen über den Gesundheitszustand treffen. Diese stellen eine gesundheitliche Leistungsbeurteilung aus. In Ihrem Fall also der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit. 

Ob bei Ihnen ein ärztliches Gutachten veranlasst wird, müssten Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit klären.

 

Die eigene Hausärztin oder der Hausarzt bzw. Fachärzte geben nur Empfehlungen oder Stellungnahmen ab, entscheiden aber nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Logoam 11.08.2025 | 18:16
Aufgrund ihres Alters haben Sie vermutlich den Maximalanspruch an ALG 1 -ab 58 Jahren 24 Monate . Sofern Sie nach Ausschöpfung des ALG weiterhin AU sein sollten, bleibt als Unterstützung dann nur noch Bürgergeld. Vorausgesetzt, Sie sind bedürftig. Die meiste Aussagekraft bzgl. ihrer Erwerbsfähigkeit hat die sozialmedizinische Stellungnahme der DRV. Allerdings dürfen der ÄD (ärztliche Dienst) für die AdA und das JC auf Antragdieser Behörden ihre Arbeitsfähigkeit ebenso beurteilen wie der MD für die Krankenkassen. Allerdings sind diese Art Gutachten für die DRV nicht bindend
Königam 12.08.2025 | 06:20
Sie können trotz dieser ungünstigen Situation einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ob dieser dann bewilligt wird, bleibt abzuwarten. Sonst bleibt Ihnen nur der Antrag auf Bürgergeld.
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