Hallo Dennydenilson,
grundsätzlich hat jeder Sozialleistungsträger eigene ärztliche/medizinische Dienststellen, die Entscheidungen über den Gesundheitszustand treffen. Diese stellen eine gesundheitliche Leistungsbeurteilung aus. In Ihrem Fall also der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit.
Ob bei Ihnen ein ärztliches Gutachten veranlasst wird, müssten Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit klären.
Die eigene Hausärztin oder der Hausarzt bzw. Fachärzte geben nur Empfehlungen oder Stellungnahmen ab, entscheiden aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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