Wenn Sie Beitragszeiten bzw. rentenrechtliche Zeiten in unterschiedlichen Ländern entrichtet haben, müssen Sie (da Italien und Schweden in der EU liegen) lediglich in Ihrem Wohnsitzland (lt. Ihres Eintrages wohl zur Zeit Italien) einen Rentenantrag stellen.
Der dort gestellte Rentenantrag gilt auch für die deutsche und für die schwedische Rentenversicherung.
Es ist immer der Rentenversicherungsträger für das Rentenverfahren führend, in dessen Geltungsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.
Sie erhalten dann sowohl eine "innerstaatliche" Rente unter Berücksichtigung der dort zu berücksichtigenden Zeiten. Der führende Versicherungsträger klärt dann mit den beteiligten Trägern der anderen Länder ab, inwieweit der Anspruch im Rahmen einer "zwischenstaatlichen" Rentenzahlung unter Berücksichtigung der dort zurückgelegten Zeiten gegeben ist oder ob jeweils von den anderen Rentenversicherungsträgern eigenständige Leistungen an Sie gezahlt werden.
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