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Experten-Antwort

Wer bezahlt die Reha

von Ingrid S.21.05.2016 | 09:52
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten morgen Ich bekomme seit drei Monaten volle , unbefristete Rente aus gesundheitlichen Gründen. Ich habe damals über meinen Hausarzt einen Rehaantrag, der in eine Rente umgewandelt wurde,gestellt. Die Reha demnach abgelehnt. Ich dachte immer Reha vor Rente. Nun möchte mein Hausarzt trotzdem, dass ich zur Reha fahre, zwecks Umgang mit den Medikamenten und evtl. Reduktion. Habe das jetzt alles an die Krankenkasse geschickt. Ist diese nun zuständig und was passiert mit meiner Rente, wenn die Rehaärzte doch meinen, ich sei teilweise erwerbsfähig? Ich würde am liebsten alles absagen, nur drängt mein Arzt, weil er meint, ich bräuchte die Reha. Vielen Dank im voraus für die Antworten I.S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau S.,

die Zuständigkeit hinsichtlich der Bearbeitung des Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation klären die Krankenkassse und die gesetzliche Rentenversicherung untereinander. Falls eine Abgabe an die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt, werden Sie von der Krankenkasse benachrichtigt. Leider ist es so, dass nie ausgeschlossen werden kann, dass durch eine wesentliche(!) Verbesserung des gesundheitlichen Zustands, eine Veränderung für Sie im Hinblick auf den Rentenbezug anstehen könnte. Allerdings ist diese Wahrscheinlichkeit nur sehr theoretisch vorhanden, weil Ihre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst vor drei Monaten bewilligt wurde, aber die Möglichkeit kann nicht ausgeschlossen werden.

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17 Antworten

MWXZam 21.05.2016 | 13:42
Hallo Ingrid, Kostenträger ist wahrscheinlich die Krankenkasse. Unbefristet heisst aber nicht zwangsläufig zu 100% sicher und wenn die gesundheitlichen Vorrausetzungen zum Bezug einer EM-Rente nicht mehr vorliegen fällt diese eben weg ! In der Reha wird eine Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit abgegeben. Oft ist die Einschätzung nicht zum Vorteil des Erkrankten. Also sehr gut überlegen ob eine Reha auch unter diesem Gesichtspunkt überhaupt sinnvoll ist.
Herz1952am 21.05.2016 | 14:11
Ich würde Ihnen raten zum Facharzt zu gehen, wegen der Medikamenteneinstellung. Falls es sich um Diabetes handelt, gibt es Fachkliniken die dafür eingerichtet sind. Das ist nicht unbedingt als Reha zu sehen. Sollte es sich um eine psychische Erkrankung handeln müsse ein Psychiater zuständig sein, um die Medikation zu überwachen. Es kommt auch in erster Linie darauf an, weshalb Sie eine EM-Rente auf unbestimmte Dauer erhalten. Falls es eine psychische Erkrankung ist weswegen Sie erwerbsgemindert sind, hat die Medikation wahrscheinlich wenig Einfluss auf die Grunderkrankung. Ich denke auch, die RV hat genügend Unterlagen und eine ausreichende Begründung für die "unbefristete" Rente und weis auch, dass eine grundlegende Besserung auch nicht mit der optimalen Medikation erreicht werden kann. Hausärzte (Allgemeinmediziner) sind leider nicht in der Lage optimal oder ausreichend eine Medikamenteneinstellung vornehmen zu können. In jedem Fall sind Fachärzte dazu besser geeignet.
???am 21.05.2016 | 14:12
Nach Ihrer Schilderung wird Ihre Krankenkasse für die Kur zahlen. Die DRV hat ja anscheinend erst kürzlich abgelehnt. Und wie sollte die DRV dann von der Kur erfahren?
MWXZam 21.05.2016 | 15:16
Hallo ??? falls die Erwerbsminderungsrente geprüft wird, ist es Pflicht die Reha anzugeben.
Herz1952am 21.05.2016 | 18:55
Hallo MWXZ, Wenn die Krankenkasse zahlt, warum sollte dann die Rente überprüft werden? So wie Sie es geschrieben haben, braucht die Reha nicht angegeben zu werden, wenn die Rente nicht überprüft wird. Ich hatte meinen Reha-Antrag sogar an die DRV geschickt, weil die Krankenkasse vergessen hat, meinen Status als "unbefristeter Rentner" einzugeben. Sie hat mich noch als befristeten EM-Rentner geführt. Die EM- Rente hatte ich allerdings nicht wegen eines Tibiakopfbruches, den ich mir beim Skifahren zugezogen hatte, sondern wegen meiner Herzschädigung etc. Die DRV hat den Antrag wieder an die Kasse zurückgeschickt. Hallo Ingrid S. An Ihrer Stelle würde ich den Ratschlägen folgen, die ich Ihnen beschrieben habe. Auch Hausärzte wissen nicht Bescheid, was für den Patienten richtig ist. Ich kann allerdings nicht wissen, wieso der Arzt Ihnen die Reha "empfohlen" hat. Vielleicht gilt diese Maßnahme nicht einmal als Reha, wenn es um die Medikamenteneinstellung geht. Eine Reduktion der Medikamente ist vielleicht gar nicht möglich. Eine Umstellung schon eher, aber das muss bei jeder Krankheit gemacht werden. Sprechen Sie Ihren Arzt wegen Ihrer Bedenken doch einmal konkret an. Der Name "Reha" taucht oft auch für andere Maßnahmen leichtfertig auf.
Claudiaam 21.05.2016 | 19:35
Wie naiv ist das denn? Haben Sie schon mal etwas von Datenaustausch gehört? Außerdem geht der Zufall manchmal recht eigenartige Wege. Mir ist ein Fall bekannt, in dem die Reha-Klinik von sich aus die DRV darüber informierte, dass ein Patient, der als erwerbsgemindert aufgenommen wurde, als voll erwerbsfähig entlassen wurde. Auch in diesem Fall war die Krankenkasse zuständiger Kostenträger.
Claudiaam 21.05.2016 | 19:41
Aha. Meinten Sie Hausärzte im Allgemeinen oder meinten Sie "manche" Hausärzte? Wie das? Sind Ärzte etwa doch etwas schlauer als Sie? ;-)
Herz1952am 21.05.2016 | 19:52
Hallo Claudia, das war wohl kein Datenträgeraustausch, sondern "Dummheit" oder "Arroganz" des Reha-Arztes, diese "müssen" Erfolge nachweisen, das glauben diese jedenfalls. Aber den Ärger hat der Erwerbsgeminderte. Er muss gegebenenfalls beweisen (lassen), dass er trotz der "Arbeitsfähigkeit" immer noch erwerbsgemindert ist. Ich wurde sogar "höflich" gefragt, ob ich wieder arbeiten kann. Natürlich habe ich das verneint. Er meinte, ob ich wieder Arbeiten wollte, wenn sich mein Zustand soweit bessere, wie er das erwarte/erhoffte. Ich sagte natürlich ja. Ich wusste, dass dies biologisch garn nicht möglich war. Soviel zu meinem Vertrauen in (manche) Ärzte. Insbesondere in die, die von einer Institution wie Krankenkasse oder auch RV bezahlt werden. (und die ich nicht bestochen habe. smile).
MWXZam 22.05.2016 | 09:36
Hallo Herz1952, bei Überprüfungen der Erwerbsminderungsrenten wird danach gefragt: 3.8 Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) erbracht worden? Ort Kostenträger, Aktenzeichen nein ja vom - bis Mitteilungspflichten! Gruß
Herz1952am 22.05.2016 | 13:44
Hallo MWXZ, Bei Überprüfung ist mir das schon klar. Aber wenn nicht überprüft wird? Da nehme ich an, dass man eine Reha auch nicht melden muss. Aber ist schon gut. Bei mir war es ja auch eine Reha aus einem anderen Grund. In vorliegendem "Fall" muss ja nicht einmal eine "Reha" stattfinden, sondern nur eine Medikamenteneinstellung. Dazu braucht man eigentlich keine Reha in diesem Sinne. Im allgemeinen erfährt man dort auch, wie die Krankheit "verwaltet" werden kann, dass es nicht schlechter wird (bei Medi-Einstellungs-Reha). Und das ist mitunter hilfreich. Gruß
MWXZam 22.05.2016 | 14:33
Hallo Herz1952, nein man muss die Reha nicht melden. Was intern passiert weiß man nicht. Vor kurzem wurde die Statistik veröffentlicht. 42 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden 2014 abgelehnt. Somit sind die Hürden eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten sehr hoch. Es gibt speziell in diesem Fall andere Möglichkeiten - ohne die Rente zu gefährden. Manchen Ärzten ist oft nicht bewusst, wie leichtfertig sie mit dem Thema umgehen. Gruß
Herz1952am 22.05.2016 | 18:01
Danke MWXZ, Superantwort. Ihren letzten beiden Sätzen stimme ich uneingeschränkt zu. Gruß
Schorscham 22.05.2016 | 18:37
Zitat von MWXZ anzeigenausblenden
Den behandelnden Ärzte geht es in erster Linie um Behandlungserfolge und nicht um den Erhalt eventueller Rentenansprüche ihrer Patienten. Wenn beispielsweise ein Dialysepatient die Möglichkeit zu einer Nierentransplantation hat, dann wird ihm jeder verantwortungsvolle Arzt zu dieser Transplantation raten, gerade weil nach erfolgreicher Transplantation wahrscheinlich keine rentenrelevante Erwerbsminderung mehr vorliegt. Dass das dann zwangsläufig den Wegfall der EM-Rente bedeuten wird, darf den Arzt überhaupt nicht interessieren. MfG
W*lfgangam 23.05.2016 | 19:51
Zitat von MWXZ anzeigenausblenden
...für manche ist das Glas mehr als halb voll, für andere eben schon mehr als halb leer, die Sichweise macht es ;-) Auf die statistischen Werte habe ich vor ein paar Wochen bereits hingewiesen ... Eine 60:40 Chance ist doch bei _dieser_ Rentenart nicht gerade als 'große' Hürde zu bezeichnen ...für 40 % gibt es die EMRT eben nicht auf bloßen Zuruf/ des Hausarztes/ des Jobcenters / Vomhörensagen / oder weil's mal eben wegen Adipositas im Knie/Rücken zwickt. Es widerlegt eindeutig die 'herrschende' Meinung "die lehnen erst mal alles ab"! ...und ja, bei berechtigten Einschränkungen der (allgemeinen) Erwerbsfähigkeit der EM geht die Rente ruckzuck raus. Man/Frau darf nicht vergessen, dass sich in Foren eher die restlichen 40 % über die 'Ungerechtigkeit' der Ablehnung breitmachen und lamentieren ...das wäre auch bei einer Quote von 90:10 noch so ;-) Gruß w.
Ruth Böslam 24.05.2016 | 11:43
Eine 60:40 Chance ist doch bei _dieser_ Rentenart nicht gerade als 'große' Hürde zu bezeichnen ...für 40 % gibt es die EMRT eben nicht auf bloßen Zuruf/ des Hausarztes/.....
Gibt es auch statistische Werte dazu, wie viele EM-Renten im Widerspruchs-/Klageverfahren dann doch noch bewilligt wurden? In Pflegestufen-Angelegenheiten soll angeblich jeder 2. Widerspruch erfolgreich gewesen sein, wie ich mal gelesen habe. MfG
Der Schorsch schreibt nur Mist!
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