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Experten-Antwort

Wer bezieht Arbeitsmarktrente + Selbständigkeit? Probleme durch DRV?

von tommilein30.04.2015 | 12:06
1371 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Auch ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitszeitrente. Bin 45. Meine EMR wurde bereits 1x um weiter 3 Jahre verlängert. Einen Nebenjob/Minijob habe ich bisher nicht gefunden. Dürfte ja bis max. 450Euro hinzuverdienen. Natürlich muß ich die Stundenzahl beachten. Frage: Man hört hier so oft, dass es Probleme mit der DRV gibt, wenn man neben einer Arbeitsmarktrente einer selbständigen Tätigkeit nachgeht. Körperliche Voraussetzungen würde für meine sebstl. Tätigkeit bestehen. Stundenzahl und Hinzuverdienst würde auch eingehalten. Doch möchte ich halt nicht den Stress eingehen, dass ich dadurch zur Rentennachprüfung etc. muß... Wer hat Erfahrungen? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, ist es grundsätzlich kein Problem.

Ob jedoch Ihr Rentenversicherungsträger neue Überprüfungen einleiten wird, kann Ihnen hier im Forum leider niemand sagen.

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2 Antworten

W*lfgangam 30.04.2015 | 19:16
Hallo tommilein, die 'Stress-Symtome' zur möglichen Nachprüfung sind die selben: die Aufnahme einer (abhängigen) Beschäftigung oder (selbständigen) Tätigkeit. Besonderheiten gibt es nur bei den 'alten' Erwerbsunfähigkeitsrenten, wo eine selbständige Tätigkeit zum Wegfall dieser alten Rentenart führt (mit Neuprüfung, was nach 'neuer' EM-Rente möglich ist). Um Wiederholungen zu vermeiden, finden Sie mehr zum Thema EM/Hinzuverdienst/'Stress' in diesem noch relativ frischen Beitrag/und weiteren dort verlinkten: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Herz1952am 30.04.2015 | 20:19
Hallo tommilein, Bei der neuen EM-Rente (bei der alten weis ich es nicht müsste aber außer des Wegfalls der Rente gleich sein) ist folgendes zu beachten: Krankenkassenbeiträge und PV müssen Sie selbst v o l l zahlen, wenn das selbständige Einkommen 141,-- Euro übersteigt, und zwar vom Gesamtbetrag dieser Einkünfte. Das Finanzamt hätte gerne die Einkünfte getrennt nach freiberuflicher Tätigkeit und gewerbliche Tätigkeit. Von der Mehrwertsteuer können Sie sich auf Antrag befreien lassen. Bei gewerblicher Tätigkeit sollten Sie diese bei der Gemeinde/Stadt melden. Kostet ca. 30,--, Gewerbesteuer fällt aber bei diesen geringen Einkünften nicht an. Sie bekommen dann wahrscheinlich viel Werbung, falls es weitergegeben wird, was allerdings ausgeschlossen werden kann. Ob Einkommensteuer anfällt, kann ich nicht sagen, da kommt es auf die Gesamtbeträge der Einkünfte an (Zinsen/ Vermietung etc.) Den Freibetrag können Sie googlen. Was ich noch für sehr wichtig halte, ist die Haftpflichtversicherung für Ihre Tätigkeit. Da müssten Sie sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Sie sind für Schäden, die Sie durch Ihre Tätigkeit verursachen verantwortlich, wenn Sie selbständig tätig sind. Dies dürfte den meisten Stress verursachen. Krankenkasse anrufen, Finanzamt anrufen, evtl. beim Gewerbeamt anmelden ist im allgemeinen stressfrei und beim Formular ausfüllen bekommen Sie Unterstützung. Viel Erfolg und vor allen Dingen, dass sich Ihre Krankheit nicht verschlechtert.
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