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Experten-Antwort

Wer entscheidet letztlich darüber welche LTA- Maßnahme?

von V. W.14.09.2023 | 13:31
1647 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich würde gerne mal fragen, wer am Ende entscheidet, welche Maßnahme als LTA ausgewählt wird? Konkret bei mir verhält es sich so: Nach fast einem Jahr habe ich endlich bewilligt bekommen, dass ich "dem Grunde nach LTA erhalte." Ich möchte eine Umschulung zum Fachinformatiker machen. Ich habe ohne Abschluss einige Semester neben meinem früheren Beruf Informatik studiert. Da ich aus gesundheitlichen Gründen, mein Beruf (in der Pflege, bin examiniert) nicht mehr ausüben kann, konnte ich auch meinem Studium nicht mehr nachgehen, da ich es mir nicht finanzieren kann. Laut Reha- Entlassbericht sind meine gesundheitlichen Einschränkungen eindeutig spezifisch in meinem alten Berf, dort unter 3 Std täglich grundsätzlich aber über 6 Std täglich. Nun meinte mein Reha- Berater, dass ich aufgrund meines Studiums eher nicht mit einer Umschulung rechnen könne, da ich ja schon Qualifikationen habe und ich solle einen Quereinstieg versuchen. Dabei würden auch bezahlte Praktika seitens der DRV als Unterstützung angeboten werden können. Ziel ist es dann wo man ein Praktikum macht übernommen zu werden. Ich habe verschiedene Arbeitgeber kontaktiert, man riet mir aber dazu einen Berufsabschluss (also die Umschulung zum Fachinformatiker) anzustreben. Ich habe mich auch bei der IHK erkundigt. Dort hat man mir dringends geraten einen Berufsabschluss zu machen. Der andere Weg sei nicht unmöglich beinhalte jedoch das Risiko, dass ggf weil die Firma pleite geht oder aus was für Gründen auch immer, man wieder ohne Job und ohne Berufsabschluss dasteht und man wieder mit einem abgebrochenen Studium (und dann ggf etwas Berufserfahrung) von neuem eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen muss. Mit einem Berufsabschluss des Fachinformatikers habe man aber auf dem Arbeitsmarkt sehr gute Möglichkeiten. Ich möchte also auf die Umschulung insistieren. Muss ich den anderen vorgeschlagenen Weg (also den Versuch eines Quereinstiegs) akzeptieren? Auch ist zu bedenken, dass es ja keineswegs sicher ist einen Praktikumsplatz zu finden, bei dem man später auch einen unbefristeten Arbeitsplatz erhält. So wird ggf weitere Zeit ins Land gehen... Klar auch eine Umschulung mit Berufsabschluss kann das nicht garantieren, aber die Chancen sind (laut IHK und den Arbeitgebern mit denen ich Kontakt hatte) um ein Vielfaches höher. Besteht die Möglichkeit bei Gericht eine Umschulung zu erhalten, also kann im Fall der Fälle geklagt werden, wenn der Reha- Berater die geeignete LTA- Umschulung verweigert? Wer entscheidet am Ende? Hat jmd in solch einem Fall Erfahrung? Vielen Dank für Ihre Zeit und Danke im Voraus für jeden Ratschlag!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo V. W.,

 

im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit Ihrem Reha-Fachberater können Sie Ihre Gründe für die Befürwortung einer Umschulung darlegen.

 

Gegen einen Ablehnungsbescheid könnten Sie Widerspruch einlegen. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.

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19 Antworten

Schadeam 14.09.2023 | 13:43
In D kann bekanntlich gegen alles und jeden geklagt werden, vielleicht schaffen Sie es auf diesem Weg Ihre Traum-Umschulung finanziert zu bekommen? Es besteht die Möglichkeit gegen die LTA Bewilligung Widerspruch einzulegen und wenn Sie dann einen negativen Widerspruchsbescheid bekämen, gegen diesen zu klagen. Wenn der Richter am SG die DRV dazu verurteilt, haben Sie gewonnen. In 2 bis 3 Jahren wissen Sie dann mehr. Ob das ein sinnvolles Vorgehen ist, stelle ich in Frage.
V.W.am 14.09.2023 | 14:00
Zitat von Schade anzeigen
Sie empfehlen also, ja und amen zu sagen, sich mit einer Vermittlung in ein prekäres Praktikum zu begnügen und nicht auf den Rat der Arbeitgeber bzw. der Industrie- und Handelskammer zu hören? Ich meine ggf lohnt es sich zu insistieren und nicht direkt die Flinte ins Korn zu werfen. Ich meine jetzt mal Tacheles: Der Reha-Berater, er hat es selbst am Rande erwähnt, hat eindeutig den Auftrag, nach Möglichkeit Kosten einzusparen. Eine Umschulung ist teurer als ein Jahr Übergangsgeld und ggf ein Wenig Eingliederungszuschuss. By the way, wäre er mein Fall los... Ich würde dem entgegensetzen, dass 1.) mir mit einer qualifizierten Umschulung geholfen wird einen Job zu finden mit dem ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann 2) Wenn ich bis zu meinem 67. eine ordentlich bezahlte sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle habe, zahle ich auch Sozialbeiiträge bis zu meinem 67. Darüber hinaus heißt es doch es fehlt an Fachkräften an allen Ecken und Enden...
Larezam 14.09.2023 | 14:15
Sie können das bekommen (und natürlich auch einklagen) und was in Ihrem Fall sinnvoll, nötig aber eben auch ausreichend ist, um Sie in einen adäquaten Job zu bekommen. Hier gilt -wie bei allem Handeln der DRV- der Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Vorgerichtlich entscheidet darüber natürlich die DRV. Die Frage „Was wäre wenn der neue Arbeitgeber pleite geht?“ dürfte jedenfalls zu weit gehen. Was für Sie nach dem aufgezeigten Grundsätzen das „Richtige“ kann allerdings weder ich noch sonst jemand in diesem Forum sicher beurteilen.
Abschlägeam 14.09.2023 | 14:18
Sie sollten hier sicherlich zwei Aspekte beachten. Die eine ist wohl, dass aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Maßnahmen notwendig sind, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Hierfür gibt es von der DRV verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen der LTA unterstütz werden und in Absprachen mit dem Reha-Fachberater ggfs. auch realisiert werden können. Der andere Aspekt ist anscheinend Ihr Wunsch, zum Abschluss einer Ausbildung, die sicherlich höher dotiert sein würde als Ihre bisherige Tätigkeiten im Pflegebereich. Dies aber ist NICHT Aufgabe der Rentenversicherung, Sie für den Höchstdotierten Job zu qualifizieren, sondern lediglich zu erreichen, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin erwerbstätig sein können. Hier müssten Sie wohl Ihre Ansprüche doch auch etwas herunterschrauben und sich ggfs. um die gewünschte Qualifikation doch selbst oder ggfs. auch mit Unterstützung anderer Leistungsträger zu erreichen. Es erscheint doch gar nicht so schlecht, wenn im Rahmen von (bezahlten) Praktika, Sie auch weitere Praxisbezogene Erfahrungen bekommen und die notwendige Qualifikation dann mithilfe z.B. auch Prüfungsvorbereitender Schulungen zu manifestieren. Hierfür gibt es diverse, auch von der DRV-unabhängige, Möglichkeiten. Nutzen Sie die Zeit also besser, sich auch noch bei anderen Stellen um ggfs. finanzielle Unterstützung zu informieren, als ein möglicherweise jahrelang dauerndes Gerichtsverfahren anzustreben. Evtl. wäre eine Alternative, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dann wären Sie finanziell 'abgesichert', könnten aber dennoch neben der EM-Rente 'studieren'. Und erst wenn durch dieses Studium dann auch Einkommen erzielt wird, wirkt sich dies dann auf die EM-Rente aus, ggfs. bis hin zu 'Sie sind nicht mehr erwerbsgemindert'. Lassen Sie sich also auch in dieser Richtung von Ihrem Fachberater noch einmal etwas genauer informieren. Viel Erfolg und alles Gute!
Larez am 14.09.2023 | 15:33
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Sie sollten hier sicherlich zwei Aspekte beachten. Die eine ist wohl, dass aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Maßnahmen notwendig sind, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Hierfür gibt es von der DRV verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen der LTA unterstütz werden und in Absprachen mit dem Reha-Fachberater ggfs. auch realisiert werden können.

Der andere Aspekt ist anscheinend Ihr Wunsch, zum Abschluss einer Ausbildung, die sicherlich höher dotiert sein würde als Ihre bisherige Tätigkeiten im Pflegebereich. Dies aber ist NICHT Aufgabe der Rentenversicherung, Sie für den Höchstdotierten Job zu qualifizieren, sondern lediglich zu erreichen, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin erwerbstätig sein können.

Hier müssten Sie wohl Ihre Ansprüche doch auch etwas herunterschrauben und sich ggfs. um die gewünschte Qualifikation doch selbst oder ggfs. auch mit Unterstützung anderer Leistungsträger zu erreichen.

Es erscheint doch gar nicht so schlecht, wenn im Rahmen von (bezahlten) Praktika, Sie auch weitere Praxisbezogene Erfahrungen bekommen und die notwendige Qualifikation dann mithilfe z.B. auch Prüfungsvorbereitender Schulungen zu manifestieren.

Hierfür gibt es diverse, auch von der DRV-unabhängige, Möglichkeiten.

Nutzen Sie die Zeit also besser, sich auch noch bei anderen Stellen um ggfs. finanzielle Unterstützung zu informieren, als ein möglicherweise jahrelang dauerndes Gerichtsverfahren anzustreben.

Evtl. wäre eine Alternative, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dann wären Sie finanziell 'abgesichert', könnten aber dennoch neben der EM-Rente 'studieren'. Und erst wenn durch dieses Studium dann auch Einkommen erzielt wird, wirkt sich dies dann auf die EM-Rente aus, ggfs. bis hin zu 'Sie sind nicht mehr erwerbsgemindert'. Lassen Sie sich also auch in dieser Richtung von Ihrem Fachberater noch einmal etwas genauer informieren.

Viel Erfolg und alles Gute!

Allgemeiner Arbeitsmarkt ist hier zu tief gestapelt, es geht ja nich um eine Rente. Im Bereich LTA muss das bisherige Niveau erhalten bleiben, es darf auch mehr werden.
V.W.am 14.09.2023 | 15:36
Zitat von Schade anzeigen
Zunächst mal Danke an alle, die geantwortet haben!! Ich habe als Altenpfleger zig Jahre hart gearbeitet und kann meinen Job nicht mehr ausführen. Altenpfle, das ist ein sehr harter Job!! Ich bin der Auffassung, dass ich gute Arbeit geleistet habe und der Gesellschaft, den Menschen oder auch der sozialen Marktwirtschaft eine wertvolle Stütze war. Ich habe in der Zeit Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Aus gesundheitlichen Gründen entstanden insbesiondere durch die jahrelange Arbeit in der Altenpflege kann ich nicht mehr arbeiten. Über eine Hilfestellung seitens der Gesellschaft einen menschenwürdigen Job zu finden, den ich a) bis zu meiner Rente ausführen kann und b) auch solch einen finde wäre ich sehr dankbar, unendlich dankbar! Und solch einen Job zu finden ist laut IHK (Industrie und Handelskammer) um ein vielfaches einfacher mit einem Berufsabschluss!! Und mir geht es nicht darum, dass dieser Job möglichst hochdotiert sein soll, sondern, dass er meinen Neigungen entspricht und ich ihn somit auch bis zum 67. Lebensjahr ausführen kann. Sollte ich im Alter nicht aufstocken müssen, das wäre nat. nicht so schlimm meine ich. Ich bin der Ansicht, dass es nicht zu viel verlangt ist eine Umschulung zu erhalten, und auch stellt sich die Frage ob ich nicht sogar einen Anspruch darauf habe? Ich habe ja jahrelang zuvor auch schon in anderen Tätigkeiten in die Rentenversicherung eingezahlt. Wenn es nach Wirtschaftlichkeit und Sparseimkeit geht und auch darum, dass man nicht einen gut dotierten Job erhalten darf, dann darf es doch gar nicht die Möglichkeit geben, einen Berufsabschluss zu erhalten. Dann müsste das Maximum ein Crashkurs zum Pflegehelfer sein oder ähnliches..... Ich glaube ich klage, weil ich meiner Meinung Recht habe. Parallel stelle ich einen Rentenantrag. Schönen Abend noch zusammen
Peter T. am 14.09.2023 | 16:02
Zitat von V.W. anzeigen
V.W. schrieb

Zunächst mal Danke an alle, die geantwortet haben!!

Ich habe als Altenpfleger zig Jahre hart gearbeitet und kann meinen Job nicht mehr ausführen. Altenpfle, das ist ein sehr harter Job!! Ich bin der Auffassung, dass ich gute Arbeit geleistet habe und der Gesellschaft, den Menschen oder auch der sozialen Marktwirtschaft eine wertvolle Stütze war.

Ich habe in der Zeit Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Aus gesundheitlichen Gründen entstanden insbesiondere durch die jahrelange Arbeit in der Altenpflege kann ich nicht mehr arbeiten.

Über eine Hilfestellung seitens der Gesellschaft einen menschenwürdigen Job zu finden, den ich

a) bis zu meiner Rente ausführen kann und

b) auch solch einen finde

wäre ich sehr dankbar, unendlich dankbar!

Und solch einen Job zu finden ist laut IHK (Industrie und Handelskammer) um ein vielfaches einfacher mit einem Berufsabschluss!!

Und mir geht es nicht darum, dass dieser Job möglichst hochdotiert sein soll, sondern, dass er meinen Neigungen entspricht und ich ihn somit auch bis zum 67. Lebensjahr ausführen kann. Sollte ich im Alter nicht aufstocken müssen, das wäre nat. nicht so schlimm meine ich.

Ich bin der Ansicht, dass es nicht zu viel verlangt ist eine Umschulung zu erhalten, und auch stellt sich die Frage ob ich nicht sogar einen Anspruch darauf habe? Ich habe ja jahrelang zuvor auch schon in anderen Tätigkeiten in die Rentenversicherung eingezahlt.

Wenn es nach Wirtschaftlichkeit und Sparseimkeit geht und auch darum, dass man nicht einen gut dotierten Job erhalten darf, dann darf es doch gar nicht die Möglichkeit geben, einen Berufsabschluss zu erhalten. Dann müsste das Maximum ein Crashkurs zum Pflegehelfer sein oder ähnliches.....

Ich glaube ich klage, weil ich meiner Meinung Recht habe. Parallel stelle ich einen Rentenantrag.

Schönen Abend noch zusammen

Ich hatte vor 25 Jahren das Glück, einen ITSE Abschluss über eine LTA (von der DRV) machen zu können. Aber dies war wirklich Glück und es ist mit hohen Hürden verbunden. Aber es ist halt kein Wunschkonzert, wo Sie alles fordern können. Eine Weiterbildung im Bürobereich ist auch eine LTA und würde Ihren gesundheitlichen Einschränkungen auch zugute kommen. Also wenn Sie meine Meinung lesen wollen, dann würde ich nett und zuvorkommend sein und nicht mit diesen "es steht mir zu, weil ich etwas eingezahlt habe" Argumenten kommen. Denn dann macht der Reha Fachberater ganz sicher nicht was Sie möchten. Denn jeder hat eingezahlt und jeder kommt mit dem Argument das er ja noch einzahlt. Daher nett sein, die IHK Erfahrung usw ins Spiel bringen und hoffen. Ansonsten bekommen Sie eine kleine Weiterbildung ect und die DRV sitzt am längeren Helbel. Ich glaube auch nicht das ein Richter Ihnen den Traumberuf beschafft, denn dann könnte jeder kommen. Nur meine Meinung. Viel Erfolg...
KSCam 14.09.2023 | 16:45
Es steht Ihnen natürlich auch frei EM Rente zu beantragen. Aber da sollten Sie sich selbst und Ihre Einstellungen und Erwartungen einfach mal kritisch hinterfragen: EM Rente heißt, dass Sie nicht mehr unter 3 Stunden täglich arbeiten können. Nicht nur als Pfleger sondern eben gar nichts mehr. Da beißt sich aber die Katze in den Schwanz: bis vor wenigen Minuten kämpfen Sie mit allen Argumenten für eine Umschulung, wollen Prüfungen, etc bestehen um dann jahrelang im neuen Job zu arbeiten. Und sobald Gegenwind kommt, wollen Sie plötzlich so eingeschränkt sein dass Sie ein Rentenfall sind. Können Sie gerne so versuchen, wundern sich dann aber nicht, dass kein Mensch bei der DRV weiß, wass Sie als lieber Kunde denn überhaupt wollen - einen neuen Beruf und arbeiten oder Rente. Nur mal so als Denkanstoß.
V.W.am 14.09.2023 | 16:51
Nochmal Danke für die Antworten! Ich habe nun einen Termin bei meinem Rechtsanwalt kommende Woche. Insbesondere das Telefonat mit dem Mitarbeiter der IHK gestern hat mich nämlich bewogen, "auf die Umschulung zu pochen". So hat sich der Mitarbeiter der IHK ausgedrückt. Jetzt habe ich noch einmal die Chance in meinem Leben, da soll ich insistieren und es ist in jedem Fall ratsam einen Berufsabschluss anzustreben. Witzig finde ich im nachhinein, dass mein Reha-Berater am Dienstag meinte ich solle lieber nicht bei der IHK bzgl. seinem Vorschlag nachfragen. Der Vorschlag lautet ja sinngemäß aufgrund meiner Studienleistungen sei eine Umschulung nicht indiziert, da ich ja solche Fähigkeiten bereits habe, mir fehlt lediglich etwas die Praxiserfahrung. Im nachhinein ist mir klar, dass ich nicht bei der IHK nachfragen sollte (hatte mich zu dem Zeitpunkt schon gewundert hä wieso nicht bei der IHK nachfragen dachte ich mir....) Hmm ich wäre fast dazu geneigt der Rehaberater ist ein wenig perfide vorgegangen. Mich loben ob meiner bereits erzielten Studienleistungen und dann aber ein Praktikum vorschlagen... Nun bereits bei der Feststellung, dass ich dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen gemäß LTA habe, war es schon erforderlich, dass ich anwältlichen Beistand hinzuziehe. Letztlich war in dem Fall am Ende (nach fast einem Jahr Zeitverschwendung will ich fast behaupten) das Ergebnis der Rehaklinik ich meine eins zu eins identisch mit den Empfehlungen meiner mich seit Jahren behandelnden (Fach-) Ärzte... Alleine habe ich doch gar keine Chance bei den ganzen Regelungen und mein Vertrauen in die Mitarbeiter der DRV... Hmmmm ich bin da vorsichtig geworden und werde einen Spezialisten beauftragen meine Interessen zu vertreten. Aber Danke für jede Antwort!
V.W.am 14.09.2023 | 17:43
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Sie sollten hier sicherlich zwei Aspekte beachten. Die eine ist wohl, dass aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Maßnahmen notwendig sind, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Hierfür gibt es von der DRV verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen der LTA unterstütz werden und in Absprachen mit dem Reha-Fachberater ggfs. auch realisiert werden können.

Der andere Aspekt ist anscheinend Ihr Wunsch, zum Abschluss einer Ausbildung, die sicherlich höher dotiert sein würde als Ihre bisherige Tätigkeiten im Pflegebereich. Dies aber ist NICHT Aufgabe der Rentenversicherung, Sie für den Höchstdotierten Job zu qualifizieren, sondern lediglich zu erreichen, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin erwerbstätig sein können.

Hier müssten Sie wohl Ihre Ansprüche doch auch etwas herunterschrauben und sich ggfs. um die gewünschte Qualifikation doch selbst oder ggfs. auch mit Unterstützung anderer Leistungsträger zu erreichen.

Es erscheint doch gar nicht so schlecht, wenn im Rahmen von (bezahlten) Praktika, Sie auch weitere Praxisbezogene Erfahrungen bekommen und die notwendige Qualifikation dann mithilfe z.B. auch Prüfungsvorbereitender Schulungen zu manifestieren.

Hierfür gibt es diverse, auch von der DRV-unabhängige, Möglichkeiten.

Nutzen Sie die Zeit also besser, sich auch noch bei anderen Stellen um ggfs. finanzielle Unterstützung zu informieren, als ein möglicherweise jahrelang dauerndes Gerichtsverfahren anzustreben.

Evtl. wäre eine Alternative, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dann wären Sie finanziell 'abgesichert', könnten aber dennoch neben der EM-Rente 'studieren'. Und erst wenn durch dieses Studium dann auch Einkommen erzielt wird, wirkt sich dies dann auf die EM-Rente aus, ggfs. bis hin zu 'Sie sind nicht mehr erwerbsgemindert'. Lassen Sie sich also auch in dieser Richtung von Ihrem Fachberater noch einmal etwas genauer informieren.

Viel Erfolg und alles Gute!

Könnte der Vorschlag einen Rentenantrag (Erwerbminderungsrente) um dann studieren zu können bitte präzisiert werden? Ist das legal? Ich glaube aber nicht, dass mein Reha-Berater mir empfehlen würde eine Rente zu beantragen, oder? Neee, den Frage ich nicht... Hat aber jmd eine Rente erhalten, sein Studium beenden können und dann wieder arbeiten können? Finde die Idee gut... Schönen Abend noch
Oh Mannam 14.09.2023 | 18:15
Zitat von V.W. anzeigen
V.W. schrieb

Nochmal Danke für die Antworten!

Ich habe nun einen Termin bei meinem Rechtsanwalt kommende Woche. Insbesondere das Telefonat mit dem Mitarbeiter der IHK gestern hat mich nämlich bewogen, "auf die Umschulung zu pochen". So hat sich der Mitarbeiter der IHK ausgedrückt. Jetzt habe ich noch einmal die Chance in meinem Leben, da soll ich insistieren und es ist in jedem Fall ratsam einen Berufsabschluss anzustreben.

Witzig finde ich im nachhinein, dass mein Reha-Berater am Dienstag meinte ich solle lieber nicht bei der IHK bzgl. seinem Vorschlag nachfragen.

Der Vorschlag lautet ja sinngemäß aufgrund meiner Studienleistungen sei eine Umschulung nicht indiziert, da ich ja solche Fähigkeiten bereits habe, mir fehlt lediglich etwas die Praxiserfahrung.

Im nachhinein ist mir klar, dass ich nicht bei der IHK nachfragen sollte (hatte mich zu dem Zeitpunkt schon gewundert hä wieso nicht bei der IHK nachfragen dachte ich mir....) Hmm ich wäre fast dazu geneigt der Rehaberater ist ein wenig perfide vorgegangen. Mich loben ob meiner bereits erzielten Studienleistungen und dann aber ein Praktikum vorschlagen...

Nun bereits bei der Feststellung, dass ich dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen gemäß LTA habe, war es schon erforderlich, dass ich anwältlichen Beistand hinzuziehe. Letztlich war in dem Fall am Ende (nach fast einem Jahr Zeitverschwendung will ich fast behaupten) das Ergebnis der Rehaklinik ich meine eins zu eins identisch mit den Empfehlungen meiner mich seit Jahren behandelnden (Fach-) Ärzte...

Alleine habe ich doch gar keine Chance bei den ganzen Regelungen und mein Vertrauen in die Mitarbeiter der DRV... Hmmmm ich bin da vorsichtig geworden und werde einen Spezialisten beauftragen meine Interessen zu vertreten.

Aber Danke für jede Antwort!

Sie werden auch noch erkennen, dass Sie nicht der Nabel der Welt sind. Das wird auch Ihr Rechtsbeistand nicht verhindern können. Der bekommt auch sein Geld, wenn Ihre Wünsche und Forderungen nicht erfüllt werden.
V.W.am 15.09.2023 | 03:12
Verzeihung, konnte ihren Post nicht so ganz verstehen....Was wird mein Rechtsbeistand nicht verhindern können? Darüber hinaus wird aber selbstverständlich mein Rechtsbeistand für seine Arbeit bezahlt werden.
Schadeam 15.09.2023 | 05:26
Weder bei Rente noch bei LTA geht es um jeden "x beliebigen Job". Wenn Ihr Traumberuf realistisch ist und Sie den Job dann auch ganztags machen können, wird es nie im Leben um eine Rente gehen, weil dann können Sie auch jede Büroarbeit, etc ganztags machen. Nur mal so am Rande: wünschen können Sie sich vieles, die DRV muss aber nicht jeden Ihrer Wünsche erfüllen. Die Bemerkung mit dem Anwalt war wohl so gemeint, dass der sein Honorar auch bekommt wenn Sie die Sache verlieren; ob er Sie vor einem eventuell aussichtslosen Prozess warnen würde, kann hier keiner beurteilen.
V.W.am 15.09.2023 | 06:02
Abschließend zitiere ich mal einen Prof. (wobei der Satz vermute ich mal auch nicht von ihm stammt) Ich denke es läuft daraus hinaus: "Vor Gericht und auf hoher See....."
Geraldam 15.09.2023 | 07:20
Zitat von V.W. anzeigen
Ja das wäre legal. Ein Studium während einer EM-Rente zählt nicht als arbeiten im eigentlichen Sinn. Vielleicht war es nicht so glücklich, daß ganze über die Rentenversicherung zu machen. Die AfA hätte wahrscheinlich eher eine Umschulung rausgerückt, war zumindest bei meiner Frau so.
Schadeam 15.09.2023 | 08:18
Ob AfA oder DRV, die Zuständigkeit ist klar geregelt und Kunden können sich bei LTA nicht den oder den anderen wünschen. Klar, wenn Sie Rentner wären wäre ein Studium nicht verboten. Und jeder der es schon gesehen hat wie sich ein Pferd vor einer Apotheke übergeben hat, weiß natürlich dass es tagtäglich vorkommt, dass Rentner nach dem Studium nach Lourdes (oder sonst wohin) pilgern und dann wieder topfitt sind und arbeiten können. Aber bevor hier die Spekulationen ins Kraut schießen, wollen wir doch eher bei der Realität bleiben. Und jeder Kundige der hier mitliest wird Ihre Chance auf eine Rente eher gering einschätzen...... Ach ja, studieren können Sie übrigens als freier Mensch auch ohne Förderung von DRV oder AfA.
V.W.am 15.09.2023 | 13:05
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für sämtliche Kommentare herzlich bedanken. Da ich ja selber viele Jahre im sozialen Bereich tätig war, ist es mir bewusst, dass die DRV ein wirklich sehr großes Feld abdeckt. Meine ggf bissigen Kommentare bitte ich zu entschuldigen, ich hoffe ich habe niemanden beleidigt oder so. Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Therapeutin. Auch hatte ich bereits vor diesem Thread meinem Rehaberater eine Email geschrieben mit nochmaliger Bitte um LTA in Form einer Umschulung. Kommende Woche wird ein weiteres Gespräch stattfinden. Ich bin zuversichtlich gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Es waren halt Fragen, die einem so durch den Kopf gehen und ich meine dafür ist ja das Forum. Schönes Wochenende Ihnen und nochmals Danke für Ihre Zeit und Ratschläge
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