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Wer erhält Rente aus Versorgungsausgleich

von Heydy01.03.2007 | 15:26
2135 Ansichten
11 Antworten
Hier mal ne Frage: Wenn die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau verstirbt bevor bzw. wenn sie erst kurze Zeit eine Rente aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat, kann dann der Rentenanteil von dem Unterhaltspflichtigen wieder gefordert werden? Dank für Eure Infos. Grüsse

4 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.03.2007 | 16:55

Ein sehr geistreicher Thread....

Selbstzitat, da bereits Beiträge gepostet (zudem Suchfunktion "Rückausgleich" eingeben):

Bei dieser Fallkonstellation könnten Sie gute Chancen auf einen sogen. Rückausgleich (§ 4 VAHRG) haben. Im Falle einer Rentenantragstellung wird auch nach dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gefragt (R100, Frage 10.5).

Den Rückausgleich können Sie nur dann geltend machen, wenn aus dem Konto der verst. Ex-Ehefrau keine Hinterbliebenenleistung gewährt wird und der "Freibetrag" von zwei Rentenjahresbeträgen (Reha usw. zählt da auch mit) nicht überschritten wurde.

Dies könnte in Ihrem Fall zutreffen - Gewissheit erlangen Sie darüber letztlich erst bei der Rentenantragstellung.

MfG

Moderatoren-Antwortam 11.04.2007 | 14:48

Bildhaft gesprochen wirkt sich der Versorgungsausgleich aus wie eine Überweisung vom Bankkonto Ihres fr. Ehemannes auf Ihr Konto. In dem Moment, in dem die Überweisung getätigt wird, ist der Betrag für Ihren Mann nicht mehr verfügbar und steht nur noch Ihnen zu.

So verhält es sich auch beim Versorgungsausgleich: Wenn durch die rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichtes Rentenanwartschaften auf Ihr Rentenkonto übertragen werden, sind es für Sie EIGENE Anrechte, aus denen Ihr Mann keine Ansprüche mehr herleiten kann.

Moderatoren-Antwortam 12.04.2007 | 08:00

Nein, da der Versorgungsausgleich durch rechtkräftige Entscheidung des Familiengerichts erfolgt,muss er auch so durch den Rentenversicherungsträger ausgeführt werden. Soll der Rententeil, der auf den Versorgungsausgleich entfällt, dem geschiedenen Ehegatten überlassen bleiben, bleibt nur die Möglichkeit, diesen bei Bezug der EIGENEN Rente an den fr. Ehegatten (unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 SGB I) abzutreten.

Vor dem Rentenbezug des Ausgleichsberechtigten kann die Kürzung der Rente des Ausgleichsverpflichteten nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 5 VAHRG (bei Unterhaltsleitung an den fr. Ehegatten) ausgesetzt werden.

Moderatoren-Antwortam 13.04.2007 | 08:15

Wenn nicht die erwähnte Härteregelung wg. Unterhaltsleistung Anwendung findet, ja. Das ist halt die Folge, dass die im Versorgungsausgleich begründeten Rentenanwartschaften zu eigenen Anwartschaften des Ausgleichsberechtigten werden.

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses Ergebnisses hat übrigens das BVerfG bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1989 für verfassungsgemäß erklärt.

7 Antworten

Schleuderharryam 01.03.2007 | 15:42
...ggf, ja....
Heydyam 01.03.2007 | 15:48
Hab mir mal vor ca. einem 1/2 Jahr einige Infos aus dem Internet geholt. Da hiess es ganz klar ja. Weiss aber leider nicht mehr wo ich die gefunden habe. Ne Idee?
Schleuderharryam 01.03.2007 | 15:53
...nööö....
Johannam 01.03.2007 | 15:59
Versuches Sie es einmal unter § 4 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG). Auch die Suchfunktion hier im Forum wird Sie weiterbringen.
monikaam 11.04.2007 | 12:52
hallo, ich bin nach 28 jahren geschieden und habe auf meinem rentenkonto einen ausgleich von 520,00 euro erhalten. mein ex mann geht in 2 jahren in pension, ich muss aber noch ca. 14 jahre arbeiten, um rente zu erhalten. wo bleiben diese 520,00 euro mtl über den zeitraum von 14 jahren? bekommt mein ex diese solange bis ich selber in rente gehe oder verfallen sie. für eine aussagekräftige antwort wäre ich sehr dankbar. mfg monika
monikaam 11.04.2007 | 16:42
hallo u. dks für die antwort. wenn es sich wie eine überweisung verhält, kann man auch zurücküberweisen???
monikaam 12.04.2007 | 11:00
danke für die wirkliche ausführlichen antworten. eine letzte frage habe ich noch :mein ex- mann geht schon in 2 jahren in pension, ich jedoch erst 14 jahre später.-geht dann der mtl versorgungsausgleich von 523, euro an vater staat, bzw verfallen diese einfach für diese 14 jahre. das ist meine letzte u. wichtigste frage. mfg monika
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