Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSie schreiben, dass Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben. Eine Entscheidung ist aber offensichtlich noch nicht gefallen. Der Arzt, der Sie untersucht hat, trifft diese Entscheidung nicht; er gibt eine Stellungnahme aus medizinischer Sicht ab. Die Entscheidung, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie angezeigt sind, trifft der zuständige Rehabilitationsträger (Rentenversicherungsträger). Das ist der erste Schritt.
Wenn diese Notwendigkeit festgestellt worden ist, wird in einem zweiten Schritt entschieden, welche Leistung(en) für Sie in Frage kommen; das muss nicht unbedingt eine Umschulung sein. Es sind auch andere Leistungen denkbar.
Wenn Sie sich im Vorfeld über Berufe informieren möchten: Unter BERUFENET der Internetseite der Agentur für Arbeit stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung.
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