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Experten-Antwort

Wer kann mir das bitte erklären? Hinzuverdienst und Rentenbezug

von Bernhardt Malzer17.09.2012 | 12:07
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5 Antworten

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Guten Tag, wer von den Experten hier kann mir bitte folgende Sache erklären. In einem Rentenbescheid steht bei den Hinzuverdienstgrenzen folgendes dabei. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Rente wegen voller Erwerbsminderung - in voller Höhe ---- 400 Euro - in Höhe von drei Vierteln das 0,17fache der maßgebenden monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeldpunkten ---- 1042,45 Euro Der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen zugrunde liegende Entgeldpunkte 2,4208. Wenn man z.B. 850 Euro EWM-Rente bekommt, einen monatlichen Bruttoverdienst von 1000 Euro hat. Was bekommt man dann noch für Rente? Danke und schönen Tag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist das Prinzip richtig von KSC erläutert und von Ihnen verstanden worden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass der Rentenversicherungsträger den Anspuch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung evtl. überprüfen könnte. Sollte sich das Leistungsvermögen verbessert haben, kommt evtl. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage, was statt 1000 Euro Rente dann 500 Euro Rente bedeuten würde.

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4 Antworten

KSCam 17.09.2012 | 12:25
...man bekommt 3/4 der Rente.....weil man mehr als 400 und weniger als 1042,45 verdient.
Bernhardt Malzeram 17.09.2012 | 13:02
Bei 1000 Euro Rente würde man dann noch 750 Euro Rente bekommen? Verstehe ich das Richtig?
R.A.am 17.09.2012 | 14:34
Eine Überprüfung könnte auch den kompletten Rentenentzug bewirken. Rente und Erwerbsarbeit passen eben nicht besonders gut zusammen, auch wenn es (unter bestimmten Voraussetzungen) erlaubt ist. Deshalb sollte JEDE Arbeitsaufnahme während des Rentenbezuges sorgfältig überlegt werden!
Vlad der Pfähleram 18.09.2012 | 13:36
Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass der Rentenversicherungsträger den Anspuch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung evtl. überprüfen könnte. Sollte sich das Leistungsvermögen verbessert haben, kommt evtl. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage, was statt 1000 Euro Rente dann 500 Euro Rente bedeuten würde.
Eine Überprüfung könnte auch den kompletten Rentenentzug bewirken. Rente und Erwerbsarbeit passen eben nicht besonders gut zusammen, auch wenn es (unter bestimmten Voraussetzungen) erlaubt ist. Deshalb sollte JEDE Arbeitsaufnahme während des Rentenbezuges sorgfältig überlegt werden!
Dem kann ich nur zustimmen. Es hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Aber schlafende Hunde kann man natürlich überall wecken.
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