Hallo armin b,
die von Ihnen gestellte Frage taucht immer wieder im Expertenforum auf. Grundsätzlich gilt das von Antonius beschriebene. Zumindest bei unbefristeten Erwerbsminderungsrenten.
Soweit Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen sollten, entfällt diese automatisch mit Ablauf der Befristung. Hier sollten Sie rechtzeitig vorher einen Weitergewährungsantrag stellen.