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Wer muss der wiederaufnahme der Versorgungsausgleich beantragen?

von Anna10.07.2008 | 06:25
3034 Ansichten
4 Antworten

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Mein Mann ist 1992 geschieden worden. Er ist Schulrektor. Weil seine Ex-Frau umgehend wieder heiraten und ihren neuen Mann in die USA folgen wollte, würde mit beiderseitigem Einverständnis der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Mein Mann geht nun nächstes Jahr in Pension. Seine Frau ist noch mind. 5 Jahre berufstätig und lebt auch wieder in Deutschland. Meine Frage: Erfolgt die Wiederaufnahme der Versorgungsausgleich automatisch vom Gericht wenn mein Mann in Pension geht? Wenn nicht, müssen wir die wieder Aufnahme beantragen oder sollen wir uns nicht drum kümmern? Danke für ihre Antwort. Herzlich grüßend

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anna,

wenn der Versorgungsausgleich ausgesetzt wurde, kann er nur auf Antrag wieder angerufen werden.

Das Gericht wird von sich aus nicht tätig. Sie müssen also selbst abwägen und entscheiden, ob der Versorgungsausgleich

durchgeführt werden soll.

Darüber hinaus ist der Aussage von Jonas nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Jonasam 10.07.2008 | 07:14
Hallo Anna! Die Wiederaufnahme des Verfahrens muss beim Gericht beantragt werden. Sofern Ihr Mann damals mehr Rentenansprüche/Pensionsansprüche hatte wie seine damalige Ehefrau, würde ich die Aufnahme aber nicht beantragen, da dann die Pension Ihres Gatten gekürzt würde. In diesem Fall würde ich warten, bis seine erste Ehefrau einen entsprechenden Antrag stellt. Sofern seine Exfrau die höheren Ansprüche in der Ehezeit erworben hat, sollte unverzüglich die Wiederaufnahme beantragt werden (über einen Rechtsanwalt). MfG Jonas
Annaam 10.07.2008 | 09:51
Hallo Jonas, zuerst Danke für ihre rasche Antwort. Hier zu noch eine letzte Frage: Seine Ex-Frau wäre bei der Versorgungsausgleich die begünstigt. Wenn sie in 5 Jahre auch in Rente geht und der Versorgungsausgleich wiederaufnehmen lässt, müssen wir dann rückwirkend ( für die Zeit wo mein Mann schon pensioniert ist ) Geld zurückzahlen? Danke noch mal und alles liebe Anna
Jonasam 10.07.2008 | 10:37
Hallo Anna! Das kann nicht passieren. Der Versorgungsausgleich wird erst berücksichtigt, wenn er rechtskräftig ist. Somit kann eine Berücksichtigung erst in der Zukunft erfolgen. Eine Überzahlung kann in der Zukunft nur entstehen, wenn nach der Rechtskraft die Pension nicht schnell genug umgestellt wird. Das passiert in der Regel nicht, und wenn dann nur für wenige Monate. MfG Jonas
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