Hallo Anna,
wenn der Versorgungsausgleich ausgesetzt wurde, kann er nur auf Antrag wieder angerufen werden.
Das Gericht wird von sich aus nicht tätig. Sie müssen also selbst abwägen und entscheiden, ob der Versorgungsausgleich
durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus ist der Aussage von Jonas nichts hinzuzufügen.