Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wer sagt mir, ob ich nach Ablauf EMR noch ALG1 habe? AAmt oder DRV?

von helmut1931.01.2019 | 08:52
132 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich erhalte eine befristete Arbeitsmarktrente, welche Ende des Jahres abläuft. Egal, ob die Arbeitsmarktrente nun gerecht ist oder abgeschafft gehört, würde mich trotzdem folgendes interessieren. Wer kann mir sagen, ich ob bei einer Ablehnung einer weiteren Arbeitsmarktrente mir noch ALG1 zusteht? Das Arbeistamt oder der DRV? Bin seit 8 Jahren (also 2x verlängert) in Arbeitsmarktrente. Zuvor war ich in Krankengeld (ausgesteuert), und davor Vollzeit angstellt. Bin jetzt 50 Jahre alt, Single, ohne Kinder. Ich werde natürlich einen weiteren Verlängerungsantrag stellen, doch möchte ich mich informieren, wie es wäre, wenn diese abgelehnt würde (natürlich könnte ich Einspruch einlegen bzw. würde evtl. eine teilw. EMR erhalten). Aber trotzdem interessiert mich, ob ich dann in ALG1 rutsche, oder in H4. Dankeschön. Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit um etwaige Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Frankam 31.01.2019 | 10:11
Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Voraussetzung ist, dass Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben (§§ 136 SGB III, 137 SGB III).
Cosimaam 31.01.2019 | 10:25
Frank hat es richtig beantwortet, das gilt, wenn Sie DANN arbeitslos sind, falls die Rente nicht verlängert wird. 3 Monate vor Ablauf bei der AfA melden!
Helmut19am 31.01.2019 | 11:09
Hallo nochmals. OK, ich muß mich dann arbeitslos melden. Aber die letzten 2 Jahre war ich doch in voller EMR! Sogar 9 Jahre am Stück. Warum der Hinweis wenn ich in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig gearbeitet habe? Zuletzt vor Rentenbeginn vor knapp 9 Jahren!
Danielaam 31.01.2019 | 11:47
Die Zeit während der Erwerbsminderungsrente wird nicht mitgezählt. Wenn du vor der Erwerbsminderungsrente sozialversicherungspflichtiges Einkommen hättest oder Krankengeld oder Alg1/ Nathlosigkeitsregelung dann hast du Anspruch auch Alg1 und auch schnell wieder Krankengeld Anspruch
helmut19am 31.01.2019 | 11:52
Danke Daniela. Ja, ich vor vor der Rentenbewilligung in Krankengeld. Und dann gleich in Rente. Habe ich dann 12 Monate ALG1? und welche Höhe? (Ich war ganz kurz mal in ALG1 für 3 Monate vor Krankengeldbzug). Gleiches ALG1 wie schon mal, oder Neuberechnung? Danke
helmut19am 31.01.2019 | 11:52
Danke Daniela. Ja, ich vor vor der Rentenbewilligung in Krankengeld. Und dann gleich in Rente. Habe ich dann 12 Monate ALG1? und welche Höhe? (Ich war ganz kurz mal in ALG1 für 3 Monate vor Krankengeldbzug). Gleiches ALG1 wie schon mal, oder Neuberechnung? Danke
Kaiseram 31.01.2019 | 13:36
Ihr Arbeitslosengeld wird fiktiv nach Ihrer Qualifikation bemessen.
Miniam 31.01.2019 | 16:02
Also, ich mache das gerade durch. Das Alg 1 wurde nach dem Gehalt von vor der Rente und dem Krankengeld berechnet. Ich habe etwas mehr weil ich wieder für ein Kind Kindergeld erhalte. So wird es bei Ihnen auch sein. Also nach dem letzten Gehalt, das Sie bezogen haben vor 9 Jahren.
Danielaam 31.01.2019 | 16:52
Nein, die Berechnung erfolgt nicht nach den letzten Gehalt sondern nach Qualifikationsstufen.
Schadeam 31.01.2019 | 17:39
an alle: hört doch bitte mit dem bla, bla auf! an helmut 19: nur die Agentur kann Ihnen sagen ob und wieviel ALG Sie erhalten falls die Rente nicht verlängert werden würde. Ist doch so einfach!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026