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Experten-Antwort

Wer schickt einem Antragsteller zum Gutachter

von Gutachter23.04.2024 | 15:45
226 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es geht um einen Antrag EMR/ schickt die DRV einen zum Gutachter? Oder der Sozialmedizinische Dienst? Und wenn ja - warum,bei eventuellen Unklarheiten? Eine klare Aussage würde mir weiter helfen Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

der Sozialmedizinische Dienst ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung.

Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, entscheidet der Sozialmedizinische Dienst, ob Sie von einem Gutachter untersucht werden müssen oder ob über Ihren Antrag auch ohne weitere ärztliche Untersuchung auf Aktenlage entschieden werden kann. 

Die Entscheidung, ob Sie zu einem Gutachter kommen müssen, trifft also die Deutsche Rentenversicherung durch ihren Sozialmedizinische Dienst.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

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7 Antworten

gut überlegenam 23.04.2024 | 16:02
Nicht unbedingt erfolgt eine Begutachtung durch einen Gutachter. Es kann auch sein, dass Sie erst einmal eine Reha absolvieren sollen (Reha vor Rente). Oder aber auch, dass die Aktenlage (anhand der von Ihnen eingereichten medizinischen Unterlagen bzw. ggfs. zusätzlich angeforderte Berichte Ihrer Ärzte) ausreicht, um eine Erwerbsminderung zu entscheiden oder aber auch abzulehnen. Dies alles kann im Vorwege nicht prognostiziert werden und Sie müssen also bitte abwarten, was Ihre zuständige DRV nun mit Ihrem Antrag macht. Sofern eine Reha oder auch ein gesonderter Gutachtertermin vorgesehen wird, werden Sie beizeiten eine Information darüber erhalten. Stellen Sie sich aber bitte auf eine Bearbeitungszeit von eher mehreren Monaten ein als auf nur wenige Wochen. Nutzen Sie die Zeit auch gern, um hier im Forum noch etwas herum zu scrollen (ggfs. die Suchfunktion nutzen), um sich weiter zu informieren, was 'im Falle wenn' Sie für Möglichkeiten hätten.
am 23.04.2024 | 16:51
Nein, eine "klare Ausssage" würde Ihnen nicht weiterhelfen
Docham 23.04.2024 | 17:19
Natürlich würde eine klare Aussage weiterhelfen. Die kann nur niemand machen!
Maxam 23.04.2024 | 17:51
Nur Geduld (weiß, schwer). Momentan sind die Bearbeitungszeiten etwas langwieriger.
Königam 24.04.2024 | 05:09
Wenn man „momentan“ mit „in den letzten 3-4 Jahren“ übersetzt, stimmt das.🫣
Rentenschmiedam 24.04.2024 | 06:01
Guten Morgen, der Rentenantrag wird von der Sachbearbeitung vorgeprüft und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, geht ein Auftrag an den Medizinischen Dienst um bzgl. des Restleistungsvermögens Stellung zu nehmen. Kann der Med. Dienst dies nicht aus der Aktenlage heraus feststellen und eine Untersuchung kann aufgrund fehlender eigener Kapazitäten nicht erfolgen, so beauftragt er einen Gutachter. Mit besten Grüßen
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