Hallo,
der Sozialmedizinische Dienst ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung.
Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, entscheidet der Sozialmedizinische Dienst, ob Sie von einem Gutachter untersucht werden müssen oder ob über Ihren Antrag auch ohne weitere ärztliche Untersuchung auf Aktenlage entschieden werden kann.
Die Entscheidung, ob Sie zu einem Gutachter kommen müssen, trifft also die Deutsche Rentenversicherung durch ihren Sozialmedizinische Dienst.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam