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Wer weiß rat

von Ich28.03.2010 | 21:23
1244 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Möchte gerne wissenwovon mein mann in den nächsten wochen leben soll folgendes märz 09 reha antrag gestellt reha erfolglos op im sep 09 neue reha ab seb.09 auch erfolglos ausgesteuert krankenkasse 15 märz 2010 rentenantrag gestellt jan.2010 arbeitslos gemeldet im Feb.2010 wegen austeuerung genehmigt ab 16 märz 2010 rentenbescheid bekommen 25 märz 2010 rente genemmigz für 1 jahr aber ab märz 2009 dann die wartezeit von 7 monate bis jeztzt noch alles ok nun aber am samstag bescheid vom arbeitsamt bewilligung zurückgenommen weil ja rente bezahlt wird krankengeld ausgelaufen 15 märz 2010 erste rentenzahlung ende mai 2010 einbehaltung der bewilligten rente von august 2009 bis april weil ja krankengeld gezahlt wurde was aber nun kein krankengeld keine rentenzahlung wer weiß wie wir nun vorgehen müßen damit mein mann ab märz 2010 geld sprich rentezahlung bekommt ich kann ihn nicht unterstützen da ich selber nur eine kleine rente bekomme bitte bitte helft uns mit rat

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ich,

die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung. Diese kann umso schneller abgerechnet werden, als die Krankenkasse ihre Forderung beziffert. Vielleicht wenden Sie sich an ihre Krankenkasse und drängen auf eine zügige Bearbeitung.

3 Antworten

Du meine Güteam 28.03.2010 | 21:26
Zum Glück gibt es Hartz 4, sofern Bedürftigkeit vorliegt.
Stefanam 28.03.2010 | 21:51
Für die Zeit in der kein Krankengeld gezahlt wurde (nach Ihrer Schilderung vom 16.3. bis 30.4.) wird die Rente nachgezahlt sobald feststeht wieviel die Krankenkasse für die Zeit davor bekommt. Um die ganze Sache zu beschleunigen können Sie sich daher an Ihre Krankenkasse wenden und darauf drängen dass die Mitteilung an die REntenversicherung schnellstmöglich abgesandt wird. Sie können sich danach noch an die Rentenversicherung wenden und dort darum bitten, dass die Abrechnung schnellstmöglich erfolgt. Im Idealfall kann es daher innerhalb von 1-2 Wochen zur Auszahlung kommen.
-_-am 30.03.2010 | 00:18
Sobald die Fehlanzeige der Agentur für Arbeit und der Erstattungsanspruch der Krankenkasse vorliegt, kann der Rentenversicherungsträger die vorübergehend einbehaltene Nachzahlung abrechnen. Die Übermittlung per Fax beschleunigt die Abrechnung etwas.
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