Hallo, Axel,
da wir als Deutsche Rentenversicherung nicht über den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld und Krankengeld entscheiden, bitte wir Sie, sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an die zuständige Krankenkasse und die Agentur für Arbeit zu wenden.
Dort werden Sie eine Antwort erhalten.