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Experten-Antwort

Wer zahlt bei bestätigter Erwerbsminderungsrente die ersten 6 Monate?

von ThomasderCamper31.05.2012 | 21:13
2806 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ein Angebot erhalten das ich die Erwerbsminderungsrente bekomme. Aber erst nach 6 Monate soll sie bezahlt werden. Ich habe nach Beendigung der Krankengeldzahlung noch 12 Monate Arbeitslosengeld 1 bekommen was aber zum 26. Mai 2012 eingestellt wurde. Die Berufsminderung wurde am 07.03. 2012 durch einen Gutachter im Widerspruchsverfahren festgestellt. Und nun soll ich ab dem 01.10.2012 erst Rente bekommen. Wer zahlt bis dahin?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Alltagsbegleiteram 01.06.2012 | 00:18
Der Gesetzgeber geht prinzipiell davon aus, dass bei vorhandenen Vermögenswerten, diese zur Überbrückung bis zur Rentenzahlung eingesetzt werden können. Soweit Ihr Vermögen den Vermögensfreibetrag von zurzeit 1600,- Euro für Alleinstehende (bzw. 2600,- Euro, wenn der Antragsteller das 60. Lebensjahr vollendet hat) nicht überschreitet, können Sie zur Überbrückung Sozialleistungen nach SGB XII beantragen (90 Abs. 1 SGB XII). Vermögenswerte sind nicht einzusetzen, wenn die Verwertung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Eventuell wird bei vorrübergehender Notlage die Leistung als Darlehen gewährt (38 SGB XII).
Alltagsbegleiteram 02.06.2012 | 00:25
Ergänzung zur Auskunft des Experten: Das Jobcenter (SGB II) wäre der Ansprechpartner, wenn die Erwerbsfähigkeit noch ungeklärt wäre (laufendes Rentenverfahren). Da die volle Erwerbsminderung bereits rentenrechtlich festgestellt wurde, ist das Sozialamt (SGB XII) zuständig. Bei der Beantragung von Sozialleistungen sollten Sie also u.a. eine Kopie des Rentenbescheides vorlegen.
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