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Experten-Antwort

Wer zahlt bei Widerspruch Rentenbescheid

von Hartz 517.08.2018 | 00:21
458 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe meine Unterlagen bezüglich den offenen Versicherungszeiten abgegeben und warte nun auf den rechtskräftigen Rentenbescheid. Ich habe eine Fachhochschulreife absolviert in dem ich 1 Jahr ein PRaktikum absolvieren musste. Wenn die DRV diese Zeit als allgemeine Schulausbildung anerkennt sollte ich doch Widerspruch einlegen? Wenn ich das getan habe, woher kriege ich dann meine Entgeltfortzahlung? Bin noch im Krankengeld.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Wie bereits ausgeführt, sind im Sozialrecht Widerspruchsverfahren kostenfrei.

2. Wurde als Abschluss der Ausbildung ein allgemeinbildender Schulabschluss erreicht (hier: Fachhochschulreife) ist vorrangige Aufgabe der Ausbildung eine Allgemeinbildung zu erreichen. Bei dieser Fallgestaltung ist eine Schulausbildung anzuerkennen.

3. Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist beim Arbeitgeber geltend zu machen. Ist der Anspruch auf Krankengeld beendet, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen

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3 Antworten

Galgenhumoram 17.08.2018 | 08:06
im Sozialrecht sind Widerspruchsverfahren kostenfrei.... allerdings müssten Sie dann in eine Briefmarke investieren... Rentenbescheide gibt es nur nach einem Rentenantragsverfahren....die Kontenklärung endet mit einem Feststellungsbescheid.... Entgeltfortzahlung gibts vom Arbeitgeber.... Ihre Ausführungen waren zwar total ohne Zusammenhang aber was solls....
Hartz 5am 17.08.2018 | 10:45
ich habe ein Jahrespraktikum absolviert in einem Betrieb, in dem ich im Anschluss meine Ausbildung absolivert habe, das Praktikum und die berufsspezifischen Fächer/Themen sollten doch Anreiz genug sein diese zeit nicht als "allgemeine" Schulausbildung anzuerkennen... Ich denke ich werde Widerspruch einlegen und zumindest probieren die 2 Jahre Anrechnungszeit geltend zu machen
Schlaubiam 17.08.2018 | 10:50
Zitat von Hartz 5 anzeigen
2. Wurde als Abschluss der Ausbildung ein allgemeinbildender Schulabschluss erreicht (hier: Fachhochschulreife) ist vorrangige Aufgabe der Ausbildung eine Allgemeinbildung zu erreichen. Bei dieser Fallgestaltung ist eine Schulausbildung anzuerkennen.
ich habe ein Jahrespraktikum absolviert in einem Betrieb, in dem ich im Anschluss meine Ausbildung absolivert habe, das Praktikum und die berufsspezifischen Fächer/Themen sollten doch Anreiz genug sein diese zeit nicht als "allgemeine" Schulausbildung anzuerkennen... Ich denke ich werde Widerspruch einlegen und zumindest probieren die 2 Jahre Anrechnungszeit geltend zu machen
Die Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr wird anerkannt. Warten Sie doch erst einmal den Bescheid ab, bevor man sich jetzt um Widerspruch Gedanken macht!
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