1. Wie bereits ausgeführt, sind im Sozialrecht Widerspruchsverfahren kostenfrei.
2. Wurde als Abschluss der Ausbildung ein allgemeinbildender Schulabschluss erreicht (hier: Fachhochschulreife) ist vorrangige Aufgabe der Ausbildung eine Allgemeinbildung zu erreichen. Bei dieser Fallgestaltung ist eine Schulausbildung anzuerkennen.
3. Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist beim Arbeitgeber geltend zu machen. Ist der Anspruch auf Krankengeld beendet, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen
ich habe ein Jahrespraktikum absolviert in einem Betrieb, in dem ich im Anschluss meine Ausbildung absolivert habe, das Praktikum und die berufsspezifischen Fächer/Themen sollten doch Anreiz genug sein diese zeit nicht als "allgemeine" Schulausbildung anzuerkennen...
Ich denke ich werde Widerspruch einlegen und zumindest probieren die 2 Jahre Anrechnungszeit geltend zu machen
Die Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr wird anerkannt. Warten Sie doch erst einmal den Bescheid ab, bevor man sich jetzt um Widerspruch Gedanken macht!2. Wurde als Abschluss der Ausbildung ein allgemeinbildender Schulabschluss erreicht (hier: Fachhochschulreife) ist vorrangige Aufgabe der Ausbildung eine Allgemeinbildung zu erreichen. Bei dieser Fallgestaltung ist eine Schulausbildung anzuerkennen.ich habe ein Jahrespraktikum absolviert in einem Betrieb, in dem ich im Anschluss meine Ausbildung absolivert habe, das Praktikum und die berufsspezifischen Fächer/Themen sollten doch Anreiz genug sein diese zeit nicht als "allgemeine" Schulausbildung anzuerkennen... Ich denke ich werde Widerspruch einlegen und zumindest probieren die 2 Jahre Anrechnungszeit geltend zu machen
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