1. Wie bereits ausgeführt, sind im Sozialrecht Widerspruchsverfahren kostenfrei.
2. Wurde als Abschluss der Ausbildung ein allgemeinbildender Schulabschluss erreicht (hier: Fachhochschulreife) ist vorrangige Aufgabe der Ausbildung eine Allgemeinbildung zu erreichen. Bei dieser Fallgestaltung ist eine Schulausbildung anzuerkennen.
3. Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist beim Arbeitgeber geltend zu machen. Ist der Anspruch auf Krankengeld beendet, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen