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Experten-Antwort

Wer zahlt eine KUG-Erstattung bei Reha?

von BiDi08.09.2020 | 12:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir haben einen Mitarbeiter, der ab dem 18.05.2020 bis zum 07.08.2020 arbeitsunfähig war. Seine Lohnfortzahlung endete am 28.06.2020. Nachdem er schon krankgeschrieben war, wurde Kurzarbeit für Juni (15.06.,22.06.26.06.2020) angekündigt. Die erste AU war vom Hausarzt ausgestellt. Ab dem 27.05.2020 war er stationär in einer Klinik und ab dem 16.06.2020 zur Reha. Der 15.06. war einen Tag vor Antritt der Rhea. Hier würde ich sagen, dass die Krankenkasse des Mitarbeiters die KUG-Erstattung vornimmt, da die Reha noch nicht begonnen hatte. Ist das richtig? Was ist aber mit dem 22.06. und 26.06.? Die ARGE und die Krankenkasse zahlen für diese beiden Tage nichts. Zahlt uns die DRV eine KUG-Erstattung? Leider konnte mir telefonisch bei der DRV auch niemand weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal vorab für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn im Bemessungsraum (letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeit vor Beginn der Reha) Kurzarbeitergeld bezogen wurde, besteht für die Dauer der medizinischen Reha grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Übergangsgeld wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger gewährt. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

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