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Wer zahlt meine Reha

von Sascha01.07.2020 | 10:27
166 Ansichten
3 Antworten
Ich erhalte eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bis 4/21 aufgrund psychosomatische Beschwerden. Nun benötige ich eine orthopädische Reha ( keine AHB) die nichts zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen wird. Wer ist Kostenträger Bevor es nun zum fröhlichen Abwenden der Zuständigkeit zwischen Krankenkasse und DRV kommt, wollte ich einmal vorher klären, wer denn nun eigentlich zuständig ist.

3 Antworten

Saschaam 01.07.2020 | 10:50
Kann es denn sein, das die Krankenkasse den Antrag dann einfach, ohne meines Wissens, an die drv weitergibt?
Siehe hieram 01.07.2020 | 10:35
Da ist dann die Krankenkasse zuständig. Was aber dennoch nicht ausschließt, dass die versuchen 'könnte', es doch abzuschieben, so nach dem Motto könnte ja sein, dass Ihre psychosomatischen Beschwerden mit der orthopädischen Reha weggehen ... Reichen Sie also den Antrag bei der Krankenkasse ein und lassen Sie sich dazu von Ihrem zuständigen Arzt unmissverständlich formulieren, weshalb Sie diese Maßnahme benötigen. Viel Erfolg!
Schorscham 01.07.2020 | 11:14
Sascha schrieb

Kann es denn sein, das die Krankenkasse den Antrag dann einfach, ohne meines Wissens, an die drv weitergibt?

Die Zuständigkeit für die Kostenübernahme klären die Krankenkassen und die DRV (und die eventuell noch in Frage kommenden Stellen) intern, ohne die Antragssteller vorher um Erlaubnis zu fragen. MfG
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