Hallo Jens,
die Auszahlung der Rentennachzahlung wird ebenfalls über den Rentenservice der Deutschen Post erfolgen.
Sollte im Rentenbescheid stehen, dass die Nachzahlung zunächst einbehalten wird, erhalten Sie noch ein gesondertes Abrechnungsschreiben Ihres Rentenversicherungsträgers. Nach Klärung, ob andere Stellen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) für den Nachzahlungszeitraum ebenfalls Leistungen erbracht haben, wird Ihnen detailliert ausgewiesen, ob und in welcher Höhe noch ein Nachzahlungsbetrag für Sie zur Verfügung steht und dann innerhalb weniger Tage überwiesen.
Steht im Rentenbescheid, dass die monatliche Zahlung und die Nachzahlung auf Ihr Konto angewiesen werden, dann werden Sie die gesamte Nachzahlung innerhalb weniger Tage nach Bescheiderteilung auf Ihrem Konto haben.
Gibt es für die Rentennachzahlung auch ZINSEN ?
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