Hallo Roland Kreuzer,
melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit , denn Arbeitslosengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen -im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung- auch an Personen geleistet, deren Leistungsfähigkeit gemindert ist, wenn ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht.Ansonsten warten Sie das Verfahren hinsichtlich der Rente wegen Erwerbsminderung ab. Es gibt neben der vollen Rente wegen Erwerbsminderung auch abhängig davon, wie lange Sie täglich arbeiten können, auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.