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Experten-Antwort

Wer zahlt wiedereingliederung

von Tina13.03.2023 | 19:07
125 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe am 4.3 die Reha verlassen. Erst hieß es die wiedereingliederung soll im Mai starten nun kann sie doch schon im April beginnen. Wenn die wiedereingliederung jetzt am 3.4 beginnt, was meiner Rechnung nach genau die beginn 5 Woche nach Entlassung ist dann RV oder KV zuständig oder sollte ich lieber um auf nummer sicher zu gehen darauf die woche starten wo definitiv die KV zahlt?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

nach § 71 Absatz 5 SGB IX wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation weitergezahlt, wenn sich die Stufenweise Wiedereingliederung unmittelbar - innerhalb von 4 Wochen - an die Leistung zur medizinischen Rehabilitation anschließt.

Nach Ablauf dieser Frist ist die Krankenkasse für die Durchführung der Stufenweise Wiedereingliederung zuständig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

wenn die 4 Wochen verstrichen sind, ja.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Tinaam 14.03.2023 | 10:49
Heißt das in diesem Fall wäre es die Krankenkasse?
Tinaam 14.03.2023 | 19:29
Da Woche 5 beginnt ja somit ja
Abschlägeam 14.03.2023 | 19:55
Hallo Tina, wenn die 4 Wochen verstrichen sind, ja.
Da Woche 5 beginnt ja somit ja
Also ich würde mich da noch einmal absichern! (wie zählen Wochenendtage bei Berechnung der Fristen...) Der Entlasstag Reha war der 4.3., so schrieben Sie. Das war ein Samstag. Die Wiedereingliederung müsste demnach spätestens am 01.04.2023 beginnen, was ebenfalls ein Samstag ist. Und Ihr Arbeitgeber dies dann wohl für einen Aprilscherz halten würde, wenn er extra Ihretwegen dafür den Betrieb öffnen soll. Der 3.4. (wie nunmehr vorgesehen), könnte also evtl. genau der letztmögliche Tag sein, der noch in die Zeit 'DRV' fällt.
Deutsche Rentenversicherung
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