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Experten-Antwort

Wer zahlt zwischen Aussteuerung und Reha-Antritt?

von Astrid07.03.2024 | 20:14
2235 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, ich werde am 24.3.24 ausgesteuert und mein Reha-Antritt ist am 04.04.24. Wer zahlt für die 10 Tage die dazwischen liegen; greift da die Nahtlosigkeitsregelung über die AfA? Bekomme ich für die Dauer der Reha Übergangsgeld von der RV? Danke im Voraus für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Astrid,

 

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der Leistungen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben oder Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld bezogen haben und für die von dem der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Der Übergangsgeldanspruch besteht ebenfalls, wenn Versicherte nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug ein Arbeitslosengeld nach § 145 Sozialgesetzbuch Drittes Buch beziehen und durchgehend arbeitsunfähig sind bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

 


 

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5 Antworten

Gabiam 07.03.2024 | 22:22
Warum fragen Sie nicht bei der Arbeitsagentur? Erst ALG1, dann Übergangsgeld, danach wieder ALG1
.am 08.03.2024 | 00:13
Hast du die entsprechenden Anträge zeitig gestellt, dann werden die Gelder schon bewilligt werden. Bist du noch nicht tätig geworden, dann geht es wohl an das eigene Ersparte.
gut überlegenam 08.03.2024 | 00:22
Mit Schreiben der Krankenkasse zur Agentur für Arbeit marschieren und ALGI nach 'Nahtlosigkeit' beantragen (darf man auch online machen). steht doch auch im Schreibend der KK drin, dass Sie sich dort melden sollten.... Und die Antragsunterlagen nutzen, die Ihnen für die Beantragung von Übergangsgeld von der DRV bereits übersandt worden sind, ausfüllen / ausfüllen lassen (von Krankenkasse) und abgeben/übersenden. Reiseunterlagen bekommen Sie von der Rehaklinik und müssen sich Ihre Fahrkarte dann bei DB Dialog anfordern. Wenn Sie Hilfe bei den Anträgen (oder auch eine Reisebegleitung) benötigen, dann wenden Sie sich bitte an jemanden vor Ort (z.B. einen Wohlfahrtsverband wie Caritas/Awo oder ähnliche). Das lässt sich alles regeln.
Erst denken, dann fragen!am 08.03.2024 | 08:57
Wie schaffen Sie es eigentlich allein durchs Leben zu kommen?🤦‍♂️
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