Sehr geehrter Dieter M.,
die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wurde bezüglich der frühestmöglichen Inanspruchnahme für Versicherte ab 01/1946, sofern keine Vertrauensschutzregelungen vorliegen, monatsweise angehoben.
Wenn Sie also Jahrgang 03/1947 sind ,wäre der frühestmögliche Rentenbeginn für Sie, sofern alle weiteren Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt sind und Sie keinen Vertrauensschutz genießen, Juli 2008 !
Sie können die Altersrente aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen (z.B. wegen noch vorhandenem Arbeitslosengeldanspruch) soweit alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zur Klärung und Prüfung aller Voraussetzung sowie eventuell vorliegender Vertrauensschutzregelungen, der zu erwartenden Rentenhöhe, wann der Rentenantrag gestellt werden sollte etc. empfiehlt es sich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß