Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Erstattungshöhe der Fahrtkosten zur Reha mit dem PKW richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz.
Dieses gibt einen Pauschalbetrag von 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer an.
Die Maximalsumme ist jedoch auf 130 Euro pro Fahrt begrenzt.
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