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Experten-Antwort

Werden die meine 20 Arbeits Jahren aus Serbien in Deutschland Anerkannt ?

von Josef28.11.2024 | 08:13
733 Ansichten
5 Antworten

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Sehr Geehrte Damen und Herren , R ich habe in ehmalige Jugoslawien ( Serbien ) 20 Arbeitsjahre . Das rest habe ich in DE . Ob diese meine 20 Arbeitsjahren aus Serbien in Deutschland Anerkannt wird ? Wenn ja !? Dann werde ich die meine Rente für die 20 Jahren aus SRB separat nach meine Deutsche wohnadresse aus Serbien erhalten bitte ? Danke schön für Ihre Antwort. mfg, Josef

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef,

 

leider kann in diesem Forum nicht auf Einzelfälle eingegangen werden.

Ob Ihre Zeiten aus Serbien anerkannt werden muss in einem Kontenklärungsverfahren ermittelt werden.

Ich empfehlen Ihnen hierzu einen Termin in der Rentenversicherung auszumachen. Gegebenenfalls kann ihnen in einem Beratungsgespräch bereits eine erste Einschätzung gebeben werden wenn Sie entsprechende Unterlagen mitbringen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf AnonymLiebe(r) Experte(in), die Antwort aber ist sehr sehr dürftig.

Lieber Anomym,

 

Ohne eine konkrete Einsicht in die Unterlagen des Versicherten kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob die Zeiten anerkannt werden. Es kommt grundsätzlich eine Anrechnung nach dem Fremdrentengesetz, Europarecht oder nach SV Abkommen in Betracht.

Der Hinweis zur Kontenklärung ist damit vollkommen richtig, aber sämtliche Aussagen dass die Zeiten definitiv angerechnet werden sind rein spekulativ, da nicht bekannt ist ob überhaupt Unterlagen von den Zeiträumen vorliegen, bzw ob konkrete Angaben gemacht werden können, sodass die Zeiten vom ausländischen Träger bestätigt werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DaViam 28.11.2024 | 08:28
Hallo, es existiert ein Abkommen mit Serbien. Sie haben die Möglichkeit bei der Deutschen Rentenversicherung (nächstliegende Beratungsstelle oder Versicherungsamt Ihrer Stadt) einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Im Antrag wird nach Arbeitszeiten im Ausland gefragt. Außerdem wird angefragt, ob nach dem 17. Lj noch Schul- oder Studienzeiten (auch im Ausland) zurückgelegt wurden. Bitte alle Unterlagen von Serbien mitnehmen. (Arbeitsbuch bzw ein Versicherungsverlauf der serbischen Rentenversicherung, falls Ihre Daten schon digitalisiert wurden). Später werden Sie dann sowohl eine deutsche als auch eine serbische Rente beziehen. Der Rentenantrag wird für beide Länder in dem Land gestellt, wo Sie Ihren überwiegenden Lebensmittelpunkt haben.
Oh Mann!am 28.11.2024 | 12:51
Ist aber völlig korrekt, auch wenn Unwissende wie Du, das nicht verstehen und sich nur wichtig machen wollen.
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