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Experten-Antwort

Werden Fachschulzeiten voranging berechnet?

von Jonna Freitag09.01.2025 | 12:36
558 Ansichten
8 Antworten
Ich habe meinen Rentenbescheid erhalten. Dabei wurden 8 Jahre Schul- und Hochschulzeiten ab 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit berechnet. Danach habe ich noch eine Fachschule besucht für insgesamt 18 Monate. Nun habe ich von einem städtischen Rentenberater erfahren, dass Fachschulzeiten anders berechnet werden und auch voranging berechnet werden, selbst wenn sie chronologisch später liegen. Die Leistungsstelle der Rentenberatung sagt dagegen, es ginge chronologisch und darum würden die Fachschulzeiten herausfallen. Natürlich ist klar, dass es in jedem Fall nur 8 Jahre insgesamt sind. Danke für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2025 | 10:35

 Der Sachverhalt ist im gesetzt ganz klar geregelt, Der § 122 Abs. 3 SGB VI gibt hier ganz klar an, dass die am weitesten zurück liegenden Zeiten zuerst berücksichtigt werden, wenn die Höchstdauer überschritten wird. 

7 Antworten

_icham 09.01.2025 | 12:56
Dabei werden im Rahmen der Prüfung der Anrechenbarkeit von schulischen Ausbildungszeiten bis zur Höchstdauer von acht Jahren die am weitesten zurückliegenden Zeiten entsprechend der Regelung des § 122 Abs. 3 SGB VI berücksichtigt (chronologische Prüfung). Eine vorrangige Anrechnung von Zeiten der Fachschulausbildung oder der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen abhängig von der Bewertung nach § 74 SGB VI wird nicht vorgenommen (RBRTB 2/2004, TOP 17). Aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung GRA § 74 Unterpunkt 2.2.
Königam 09.01.2025 | 14:23
Fachschulzeiten werden Entgeltpunkte zugeordnet, was bei Schul- und Hochschulzeiten nicht der Fall ist. Das hat dann aber nichts mit der chronologischen Anerkennung der Zeiten zu tun. Ich befürchte, Sie bringen da etwas durcheinander.
Jonna Freitagam 09.01.2025 | 14:33
Das verstehe ich leider nicht. Müssten demnach doch Entgeltpunkte für die Fachschulausbildung angerechnet werden?
Mondkindam 09.01.2025 | 15:21
Jonna Freitag schrieb

Das verstehe ich leider nicht. Müssten demnach doch Entgeltpunkte für die Fachschulausbildung angerechnet werden?

Nein, da zuerst die am weitesten zurückliegenden Zeiten berücksichtigt werden wird Ihre Fachschulzeit gar nicht berücksichtigt, da die Höchstdauer für Schul-/Fachschul- und Hochschulzeiten von 8 Jahre bereits ausgeschöpft war bevor Sie die Fachschule begonnen haben.
Mondkindam 10.01.2025 | 08:09
Hinweis! schrieb

Da sollten Sie sich aber besser nochmal den §74 SGB 6 ansehen.

https://rentenbescheid24.de/renten-abc/rentenrechtliche-zeiten/die-fachschulausbildung-ist-eine-anrechnungszeit/

Zu § 74 kommen Sie in Jonnas Fall überhaupt nicht, da die Fachschule ja wegen Überschreitens der Höchstdauer für die bereits davor liegenden Schulzeiten überhaupt nicht berücksichtigt/anerkannt werden.
Nachfrageam 10.01.2025 | 10:08
Mondkind schrieb

Zu § 74 kommen Sie in Jonnas Fall überhaupt nicht, da die Fachschule ja wegen Überschreitens der Höchstdauer für die bereits davor liegenden Schulzeiten überhaupt nicht berücksichtigt/anerkannt werden.

Und das ist wo gesetzlich geregelt? Fachschulzeiten werden doch in der Bewertung sogar vor einer beruflichen Ausbildung bewertet, auch wenn diese später absolviert wurde.
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