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Experten-Antwort

Werden freiwillige Rentenbeiträge nach Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Wartezeit angerechnet ?

von TC15.03.2025 | 08:47
224 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe die passive Phase der Altersteilzeit beendet und mich Arbeitslos gemeldet. Zur Rente für besonders langjährig Versicherte fehlen mir 11 Monate, für das früheste Eintrittsalter fehlen mir 19 Monate. Nun möchte ich 8 Monate ALG 1 beantragen, und danach 11 Monate freiwillig in die DRV einzahlen um meine Wartezeit auf 45 Jahre aufzufüllen. Geht das ? Danke und Gruß TC

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.03.2025 | 12:30

Hallo TC,

 

Ihr Vorhaben ist grundsätzlich umsetzbar, jedoch gibt es hierbei Einiges zu beachten :

 

1. Arbeitslosengeld I :

 

Zeiten des Bezuges dieser Leistung  zählen nur dann zur 45 jährigen Wartezeit, wenn diese nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegen. ( außer bei Insolvenz und / oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ) Dem können Sie aber abhelfen, wenn Sie zum Beispiel neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen versicherungspflichtigen Minijob im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen ausüben oder als anerkannte Pflegeperson einen pflegebedürftigen Menschen pflegen. In beiden Fällen werden dann Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, die die Watezeit von 45 Jahren vervollständigen.

 

2. freiwillige Beiträge :

 

Sie können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um die Wartezeit von 45 Jahren zu erreichen. Das ist möglich und wird angerechnet.

 

Wegen der Komplexität des Sachverhaltes empfehlen wir Ihnen hier aber auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 15.03.2025 | 10:01
Das sollte so funktionieren. Alternativ suchen Sie für 11 Monate einen Minijob und zahlen Ihre 3,6% Eigenanteil, auch das zählt bei 45 Jahren mit.
Schade Ergänzungam 15.03.2025 | 10:03
.....nach den ( Monaten ALG dürfen Sie aber neben den freiwilligen Beiträgen nicht arbeitslos gemeldet sein. Welche Konsequenz das für die Krankenversicherung hat wäre ein anderes Thema
TCam 15.03.2025 | 13:41
Ja, die KK muß ich selber zahlen... danke für die Antwort :)
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