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Experten-Antwort

Werden Leistungen aus BUV über Entgeltumwandlung als Hinzuverdienst bei EMR angerechnet

von Sabrina 17.02.2025 | 06:04
141 Ansichten
7 Antworten
Ich erhalte seit April 2024 rückwirkend eine volle unbefristete EMR. Seit 2021 erhalte ich eine Zahlung von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung Diese hatte ich freiwillig über meinen Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung abgeschlossen. Das diese BU Leistung nicht angerechnet wird, wurde mir schon mal mitgeteilt. In den jährlichen elektronischen Lohnsteuerbescheiden steht diese Leistung allerdings unter Bruttoarbeitslohn, weiter unten nochmal unter Versorgungsbezüge. Dies wird ja auch so weitergeleitet. Muss ich jetzt befürchten, dass die Rentenversicherung, da es als Bruttoarbeitslohn drin steht,es doch anrechnet? Habe diese Leistung auch nicht angegeben, als der Hinzuverdienst abgefragt wurde. War das ein Fehler? Müsste ich es noch melden? Da genau die erhaltene Leistung nochmal bei Versorgungsbezüge steht, ist es da vielleicht eindeutig, dass es kein Bruttoarbeitslohn ist? Für mich ist es eine Rentenfrage, da es um den Hinzuverdienst und Anrechnung geht , nur falls dies in Frage gestellt wird. Bedanke mich, für alle Antworten, die Klarheit in den Sachverhalt bringen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2025 | 06:57

Hallo Sabrina,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wird eine BU-Rente aus einer privaten oder betrieblichen Versicherung nicht auf Ihre Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Die Rentenversicherung erhält auch nicht automatisch Kenntnis von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollten es einmal notwendig sein, Ihrem Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid vorzulegen, ist natürlich nicht auszuschließen, dass es zu Rückfragen kommt. In dem Fall können Sie den Sachverhalt ja aber aufklären. Allein die steuerrechtliche Einordnung der BU-Rente führt jedenfalls nicht dazu, dass diese als Hinzuverdienst bei der EM-Rente zu berücksichtigen wäre.

6 Antworten

Praxisam 17.02.2025 | 09:26
Maximiliane schrieb

Komisch, auf die Witwenrente wird sie angerechnet. Und die Witwenrente steht den Menschen eher zu wie die EMR

Das Ihnen hier alles komisch vorkommt, stellen Sie ja täglich zur Schau. Da könnte ein wenig Fachwissen und Kenntnis der Hintergründe nicht schaden. Woran liegt's? Zu bildungsfern oder zu faul?
Jackam 17.02.2025 | 11:41
Nein, da brauchen Sie keine Sorge haben, auch wenn die Zahlung deklariert wird, als wäre es Arbeitslohn. Meine Betriebsrente wird auch als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit geführt, sollte es doch Nachfragen von der DRV geben, einfach klarstellen, dass es sich um eine Rentenleistung handelt und kein Arbeitseinkommen, dann passt das!
Maximiliane am 18.02.2025 | 08:59
Anti-Maximiliane schrieb

Einfach nur zu dumm!😂

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