Hallo Sabrina,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wird eine BU-Rente aus einer privaten oder betrieblichen Versicherung nicht auf Ihre Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Die Rentenversicherung erhält auch nicht automatisch Kenntnis von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollten es einmal notwendig sein, Ihrem Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid vorzulegen, ist natürlich nicht auszuschließen, dass es zu Rückfragen kommt. In dem Fall können Sie den Sachverhalt ja aber aufklären. Allein die steuerrechtliche Einordnung der BU-Rente führt jedenfalls nicht dazu, dass diese als Hinzuverdienst bei der EM-Rente zu berücksichtigen wäre.
Hallo Sabrina,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wird eine BU-Rente aus einer privaten oder betrieblichen Versicherung nicht auf Ihre Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Die Rentenversicherung erhält auch nicht automatisch Kenntnis von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollten es einmal notwendig sein, Ihrem Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid vorzulegen, ist natürlich nicht auszuschließen, dass es zu Rückfragen kommt. In dem Fall können Sie den Sachverhalt ja aber aufklären. Allein die steuerrechtliche Einordnung der BU-Rente führt jedenfalls nicht dazu, dass diese als Hinzuverdienst bei der EM-Rente zu berücksichtigen wäre.
Komisch, auf die Witwenrente wird sie angerechnet. Und die Witwenrente steht den Menschen eher zu wie die EMR
Das Ihnen hier alles komisch vorkommt, stellen Sie ja täglich zur Schau. Da könnte ein wenig Fachwissen und Kenntnis der Hintergründe nicht schaden.
Woran liegt's? Zu bildungsfern oder zu faul?
Das Ihnen hier alles komisch vorkommt, stellen Sie ja täglich zur Schau. Da könnte ein wenig Fachwissen und Kenntnis der Hintergründe nicht schaden.
Woran liegt's? Zu bildungsfern oder zu faul?
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