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Experten-Antwort

werden mir als Türke Schweizer AHV-Zeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkannt?

von Grenzgänger11.06.2024 | 16:32
250 Ansichten
6 Antworten
Hallo, mein Vater ist in den 70er Jahren aus der Türkei nach Deutschland gekommen und hat hier 10 Jahre gearbeitet. Somit hat er sich kleine Rentenansprüche erworben. Er ist dann in die Schweiz gezogen und hat bis zu seiner Pensionierung Ende 2023 in der Schweiz gearbeitet. Zwischenzeitlich bezieht er auch die AHV-Rente. Werden im die Jahre in der Schweiz im deutschen Versicherungsverlauf angerechnet, so dass er die deutsche Rente ebenfalls vorzeitig in Anspruch nehmen kann oder geht dies aufgrund seiner türkischen Nationalität nicht? Vielen Dank für die Unterstützung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.06.2024 | 08:04

Hallo Grenzgänger,

bitte stellen Sie zu diesem Thema einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) bei der Deutschen Rentenversicherung. Dies ist erforderlich, damit der Vorgang rechtsverbindlich von der Auslandsabteilung geprüft werden kann.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag auf Kontenklärung online auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

5 Antworten

KSCam 11.06.2024 | 18:45
Die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU gelten für Türken nicht. Damit hat er keine 35 Versicherungsjahre und in D ist nur die Regelaltersrente möglich, da reichen 10 Jahre hier locker.
Grenzgängeram 12.06.2024 | 06:26
KSC schrieb

Die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU gelten für Türken nicht.

Damit hat er keine 35 Versicherungsjahre und in D ist nur die Regelaltersrente möglich, da reichen 10 Jahre hier locker.

@KSC: vielen Dank Kann ich das irgendwo nachlesen, für welche Nationalitäten es geht und für welche nicht?
KSCam 12.06.2024 | 15:12
Grenzgänger schrieb

@KSC: vielen Dank

Kann ich das irgendwo nachlesen, für welche Nationalitäten es geht und für welche nicht?

Für wen soll das schon gelten wenn die Schweiz mit der EU ein Abkommen schließt? Einfache Antwort: für Schweizer und EUZ Bürger. Und wo nachlesen? einfach mal "bilaterale Veträge Schwei mit EU" googeln, da finden Sie jede Menge Infos.....
Grenzgängeram 13.06.2024 | 10:51
KSC schrieb

Für wen soll das schon gelten wenn die Schweiz mit der EU ein Abkommen schließt?

Einfache Antwort: für Schweizer und EUZ Bürger.

Und wo nachlesen? einfach mal "bilaterale Veträge Schwei mit EU" googeln, da finden Sie jede Menge Infos.....

Danke. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob es evtl. eine Übersicht gibt, bei welchen Nationalitäten eine Anrechnung möglich ist (klar EU/EWR-Bürger) aber auch übrige Nationalitäten aufgrund von Sozialversicherungsabkommen. So etwas habe ich bisher nicht ergoogeln können, aber ich suche weiter.
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