Hallo Grenzgänger,
bitte stellen Sie zu diesem Thema einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) bei der Deutschen Rentenversicherung. Dies ist erforderlich, damit der Vorgang rechtsverbindlich von der Auslandsabteilung geprüft werden kann.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag auf Kontenklärung online auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU gelten für Türken nicht.
Damit hat er keine 35 Versicherungsjahre und in D ist nur die Regelaltersrente möglich, da reichen 10 Jahre hier locker.
@KSC: vielen Dank
Kann ich das irgendwo nachlesen, für welche Nationalitäten es geht und für welche nicht?
Für wen soll das schon gelten wenn die Schweiz mit der EU ein Abkommen schließt?
Einfache Antwort: für Schweizer und EUZ Bürger.
Und wo nachlesen? einfach mal "bilaterale Veträge Schwei mit EU" googeln, da finden Sie jede Menge Infos.....
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