Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Werden unbefristete Renten Überprüft

von Angelika10.07.2010 | 16:46
3699 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an alle , Ich habe letzte Woche meine Rentenbescheid erhalten ( bis Eintritt der Regelalterrente ). Bin jetzt 52 Jahre alt . Kann ich damit rechnen , das ich noch mal zum Gutachter muss ?? Hab gelesen das man "" eigentlich "" Ruhe hat und nur noch einen Fragebogen ausfüllen muss. Danke für Ihre Antworten .

5 Antworten

mattam 10.07.2010 | 18:59
von matt ......werden ? Beitrag von Johannes, 28.03.2010, 16:28 Uhr Grundsätzlich kann natürlich auch eine Dauerrente wieder entzogen werden. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun, sondern nur damit ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente noch vorliegen oder eben nicht ! Liegen diese weiter vor, wird auch die Rente nicht entzogen - egal ob man 25 oder 60 Jahre alt ist. In der Praxis werden Dauerrenten in regelmässigen oder auch unregelmässigen Abständen , oder auch gar nicht mehr überprüft - je nach med. gelagertem Einzelfall und - vor allem -auch der Verfahrensweise des einzelnen regionalem Rententrägers . Die DRV Bund , Berlin handelt anders als die z.b. die ehemalige LVA, Münster . Lt. interner Anweisung überprüft die DRV Bund, Berlin z.b. alle 2 Jahre regelmässig auch Dauerrenten ( bei mir gerade so geschehen ) Dies geschieht erstmal nur anhand eines Fragebogens der auszufüllen ist. Die RV holt dann - eventuell noch und wenn die gemachten Angaben des EM-Rentners zweifelhaft / fragwürdig sind und eine Entscheidungn nicht zulassen - von dem oder den behandelnden Ärzten einen aktuellen Befundbericht ein und entscheidet dann , was weiter geschieht ( also ob die Rente weiter läuft oder einen Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird ) Beim Entziehungsverfahren einer Dauerrente ist allerdings ( im Gegensdatz zu den befristeteten EM-Renten ) die RV in der Beweispflicht und nicht der EM-Rentner. die RV muss beweisen , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie. Und das ist nicht so einfach... Das ist ein oder der entscheidende Vorteil einer Dauerrente gegenüber einer nur befristeten EM-Rente ! In der Regel kann man aber sicher sagen, das Dauerrenten - bei gleichbleibender Erkrankung - bis zur Regelaltersgrenze auch gezahlt werden. Entziehungen einer Dauerrente sind sehr sehr selten , aber eben auch im Einzelfall und bei völliger Genesung schon mal möglich. In einem Widerspruchs - sowie Klageverfahren vor dem Sozialgericht, müsste übrigens die EM-Rente auch erstmal weiter gezahlt werden und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. und das kann Jahre dauern... Auch dies ist natürlich ein großer Vorteil der Dauerrente.
Clemensam 10.07.2010 | 19:13
Auch unbefristet zuerkannte EM-Renten können grundsätztlich JEDERZEIT von der RV überprüft werden. Das Alter des EM-Rentners spielt dabei keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle. Wann und in welchen Fällen eine Überprüfung stattfindet, ist immer zum Einen vom med. Einzelfall als auch zum Zweiten von der Handhabung des einzelnen Regionalträgers der RV abhängig ! Das handhabt jeder Regionalträger der RV in eigener Verantwortung und da gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Die DRV Bund, Berlin z.b. überprüft bei vielen - aber eben auch nicht bei allen - z.b. regelmäßig in 2 jährigem Abstand. Die Überprüfung erfolgt - in aller Regel - aber erstmal nur Papiermässig anhand eines vom EM-Rentners auszufüllendem Gesundheitsfragebogens. Zusätzlich wird dann auch noch manchmal vom behandelndem Arzt ein aktueller Befundbericht eingeholt. Erst wenn aus diesen Unterlagen sich dann für die RV Gesichtspunkte ergeben , das sich die Erkrankung erheblich gebessert hat und event. wieder erwerbsfähig besteht , werden weitere Massnahmen wie z.b. eine Begutachtung eingeleitet. Letztlich kann dies alles dann zu einem Rentenentziehungsverfahren führen, wobei im schlimmsten Fall dann auch die EM-Rente ganz aberkannt werden kann !
Ex-Rentneram 10.07.2010 | 19:52
Meine Dauerrente wurde mir nach 12 Jahren wieder entzogen., obwohl die Gutachten sich kaum von den ersten Gutachten unterschieden. Der Sachverhalt wurde lediglich anders interpretiert und vom LSG abgesegnet!
Clemensam 10.07.2010 | 20:13
Das ist für Sie zwar schade und bedauerlich , bleibt aber trotzdem ein absoluter Ausnahmefall. In der Regel wird bei gleichbleibender Erkrankung die unbefristete EM- Rente auch bis zum Eintritt der Altersrente gezahlt. Durch so einen Einzelfall wie bei @Ex-Rentner sollte man sich nicht verunsichern lassen und völlig unnötige Ängste schüren. Wer natürlich wieder soweit gesundet, das keine Erwerbsminderung mehr besteht hat eben auch kein Anrecht mehr auf eine EM-Rente und dem wird diese dann doch auch absolut zu Recht entzogen !
-am 10.07.2010 | 21:11
Den Beiträgen von matt und Clemens ist nichts hinzuzufügen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026