Hallo Thomas Bethe,
sofern die Beiträge während der Lehrzeit im Versicherungsverlauf noch nicht ausdrücklich als "berufliche Ausbildung" gekennzeichnet sind, können Sie den Ausbildungstatbestand durch Übersenden von Nachweisen wie Ausbildungszeugnis oder Lehrvertrag geltend machen. Dies ist formlos oder im Rahmen einer Kontenklärung möglich.
Die Kennzeichnung kann ggf. zu einer Verbesserung bei der Rentenberechnung führen.