Hallo Xaver,
vorige Woche sind die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Verordnung bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates.
Entsprechend dem Verordnungsentwurf ergeben sich ab Januar 2015 folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen bei den Altersrenten:
Mindesthinzuverdienstgrenze ab 01.01.2015 (bei 1,5 EP) für Teilrenten:
West:
1/3-Teilrente 1063,13 EUR
1/2-Teilrente 807,98 EUR
2/3-Teilrente 552,83 EUR
Ost:
1/3-Teilrente 980,63 EUR
1/2-Teilrente 745,28 EUR
2/3-Teilrente 509,93 EUR
Was den Freibetrag bei Hinterbliebenen betrifft, ergeben sich zum 01.01.2015 keine Änderung, sondern erst wieder zum 01.07.2015.